Mannheim – Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Umsatzsteuerrecht im Leistungsaustausch zwischen der Medizinischen Fakultät Mannheim und dem Universitätsklinikum Mannheim.
Im Zuge dieser Ermittlungen wurden Unterlagen und Dateien beschlagnahmt. In Frage steht die umsatzsteuerliche Behandlung des Austausches von ärztlichen Leistungen zwischen der Medizinischen Fakultät Mannheim und dem Universitätsklinikum, die gemeinsam in der Universitätsmedizin Mannheim (UMM) handeln.
„Die Universität Heidelberg und ihre Medizinische Fakultät Mannheim sowie das Universitätsklinikum Mannheim kooperieren mit den ermittelnden Behörden im Interesse einer raschen Klärung des Sachverhaltes und der zu Grunde liegenden steuerlichen Rechtsfragen.“