Kreis Südliche Weinstraße: Bildungs- und Teilhabepaket – Unterstützung für finanziell schwache Familien

Landau – Laut Bundesagentur für Arbeit leben knapp zwei Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Hartz-IV-Haushalten. Das sind knapp 15 Prozent, die von Armut betroffen sind – sowohl von materieller als auch von gesellschaftlicher. Die Kinder können an Schulausflügen nicht teilnehmen, da diese oftmals das finanzielle Budget der Familien übersteigen und auch Freizeitangebote in Sportvereinen und Musikschulen oder Schwimmbadbesuche sind oft nicht möglich, da das Geld fehlt. „Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern aus allen Familien ermöglichen, dennoch am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen“, ermutigt Landrat Dietmar Seefeldt ohne Scheu von diesen Mitteln Gebrauch zu machen.

„Jedes Kind und jede Schülerin oder jeder Schüler aus Familien, die bereits Sozialleistungen beziehen, erhalten auf Antrag verschiedene Leistungen. Darunter fallen beispielsweise Zuschüsse für Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten, Schulausflüge, Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen oder Schülerbeförderung. Niemand muss sich schämen einen solchen Zuschuss zu beantragen, denn die Kinder dürfen nicht gesellschaftlich ausgegrenzt werden, weil die finanziellen Mittel fehlen“, betont Seefeldt.

Das Bildungspaket umfasst mehrere Leistungen, die bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße oder beim Jobcenter (zuständig für Ausflüge in Schulen/Kitas und Schulbedarf bei Arbeitslosengeld II Beziehern) beantragt werden können. Unter anderem Zuschüsse für Kultur-, Sport und Freizeitaktivitäten. Hier stehen beispielsweise jedem Kind monatlich 10 Euro für Musikunterricht, Fußball- oder Leichtathletikvereine oder Freizeiten verschiedener Vereine zur Verfügung (jährlich höchstens 120 Euro). Bei Schulausflügen werden Tagesausflüge oder Klassenfahrten der Schule oder Kita, zum Beispiel Ausstellungen besuchen, ins Theater gehen, Schlösser und Burgen besichtigen und so weiter finanziell unterstützt (sofern es sich hierbei um eine Pflichtveranstaltung der Schule/Kita handelt). Für zusätzlichen Schulbedarf, wie Stifte, Hefte, Wasserfarben et cetera können zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und zum zweiten Halbjahr nochmal 30 Euro beantragt werden. Auch Nachhilfestunden für Kinder, die die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele voraussichtlich nicht erreichen, werden im Rahmen der Lernförderung bezuschusst. Neben dem Eigenanteil von einem Euro pro Kind und Tag wird auch das Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen durch das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen. Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I und II kann beim zuständigen Schulamt ein entsprechender Zuschuss beantragt werden.

Für Rückfragen und Hilfe bei der Antragstellung steht die zuständigen Mitarbeiterin der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung (Schlick, Julia: Tel.: 06341/940-747, Mail: Julia.Schlick@suedliche-weinstrasse.de). Die entsprechenden Anträge stehen online zum Download bereit.

Hintergrund Bildungs- und Teilhabepaket

Jedes Kind und jede/r Schüler/in aus Familien, die bereits Sozialleistungen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen, erhalten auf Antrag verschiedene Leistungen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Zuschüsse für Kultur und Sport sowie Zuschüsse für Ferienfreizeiten (= Paket Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben), bis zum 18. Lebensjahr. 
Maßgeblich für die Beantragung ist, dass der Wohnort im Landkreis Südliche Weinstraße liegt.