Heidelberg – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.


Bei der Digitalisierung der Schulen ist Heidelberg auf einem guten Weg – Bis Ende 2020 Komplettanschluss ans Glasfasernetz / Gemeinderat genehmigt Mittel für interne Vernetzung

Die Digitalisierung der Heidelberger Schulen kommt weiter voran. Auf seiner jüngsten Sitzung am 24. Juli 2018 hat der Gemeinderat einstimmig außerplanmäßige Mittel in Höhe von 270.000 Euro für die Netzwerkinfrastruktur in den Gebäuden zur Verfügung gestellt.

„Im interkommunalen Vergleich sind wir bei der Digitalisierung unserer 36 öffentlichen Schulen auf einem guten Stand“, sagt Dr. Joachim Gerner, Bürgermeister für Familie, Soziales und Kultur. Bis Ende 2020 sollen alle Schulen am Glasfasernetz angeschlossen sein. Aktuell sind es bereits 24 Schulen. 71 Prozent der Schulräume sind vernetzt, über die Hälfte der Klassenzimmer verfügt über Präsentationstechniken. Mehr als 2.000 PCs sowie rund 1.000 Laptops und Tabletts sind im Einsatz. „Wir sind hier auf einem guten Weg, aber es gibt noch Luft nach oben“, so Gerner. Noch fehlten beispielsweise die avisierten Finanzzusagen von Bund und Land. Die Stadt Heidelberg unterstütze die IT-Ausstattung sowie die Konzeption einer pädagogisch sinnvollen Umsetzung an ihren 36 Schulen deswegen mit einem überdurchschnittlich hohen personellen und finanziellen Engagement. „Damit Schulen im digitalen Zeitalter ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen und Schülerinnen und Schüler auf das Leben gut vorbereiten können, brauchen Schulen entsprechend ausgebildete Lehrkräfte, geeignete pädagogische Konzepte sowie eine leistungsfähige digitale Infrastruktur“, so Gerner.

Technik folgt Pädagogik

Beim Beratungsgremium Schulentwicklung, das am 18. Juli 2018 in der Julius-Springer-Schule tagte, zeigte sich Gerner zuversichtlich, dass Heidelberg auch im Bereich der Digitalisierung mit gutem Beispiel vorangehen könne. „In allen Schulentwicklungsfragen ist es uns bisher gelungen, konsensfähige, innovative und funktionierende Lösungen zu entwickeln“, so Gerner. In vielen Bereichen sei Heidelberg Spitzenreiter, so etwa – laut Lernatlas der Bertelsmann-Stiftung – bester Standort für schulisches Lernen und einer Caritas-Studie zufolge die Stadt mit der bundesweit niedrigsten Schulabbrecherquote. Die erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb „Digitale Stadt“, die Gründung der Digital Agentur Heidelberg GmbH sowie die innovative Stadtplanung im Bereich der Konversionsfläche Patrick-Henry-Village zeigten die vielseitigen Anstrengungen der Stadt im Bereich der Digitalisierung.

Die digitale Kompetenz sieht Gerner als Kulturtechnik, die für ein selbstbestimmtes Leben, berufliches Wirken und gesellschaftliche Teilhabe im 21. Jahrhundert unabdingbar sei. Dabei gelte die Prämisse: „Die moderne Technik muss zwingend einer reflektierten Pädagogik und einer wirksamen Didaktik folgen.“

Stadt bietet mehr als technische Ausstattung

Das Engagement der Stadt Heidelberg geht deshalb im Bereich der Digitalisierung der Schulen deutlich über die Kernaufgabe als sächliche Schulträgerin hinaus. „Wir kümmern uns nicht nur um die technische Ausstattung der Schulen, sondern auch darum, dass die Lehrkräfte diese Technik einsetzen können und einen entsprechenden Support im Hintergrund haben“, so Gerner. Das Regionale Bildungsbüro hat im September 2017 das Pilotprojekt „Digitalisierung und Medienbildung an den Heidelberger Schulen“ gestartet. Damit wurde der Grundstein für ein Netzwerk gelegt, das die Digitalisierung im Lehren und Lernen voranbringen möchte. In diesem Netzwerk arbeiten Stadt und Schulen mit der HOPP-Foundation, der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, dem Landesmedienzentrum und dem Medienzentrum Heidelberg zusammen. Die Schulen werden durch das Netzwerk bei der Medienplanentwicklung und durch vielfältige Fortbildungsangebote unterstützt. Das Personal- und Organisationsamt der Stadt Heidelberg stellt mit dem Sachgebiet Schul-IT außerdem nicht nur die komplette IT-technische Ausstattung, sondern auch die Verbindung zur städtischen EDV-Hotline.


Konversion Hospital: Gemeinderat bestätigt Konzept für sozial und ökologisch einzigartiges Wohnquartier – Mietpreise sollen 30 Prozent des verfügbaren Einkommens nicht übersteigen / Autoarm und nachhaltig

Das ehemalige US Hospital im Stadtteil Rohrbach wird in den kommenden Jahren zu einem Wohnquartier der Zukunft. Der Gemeinderat hat nun am 24. Juli einstimmig einem entsprechenden Konzept zugestimmt. Insbesondere bei den Mietpreisen möchten die Stadt Heidelberg und die städtische Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz (GGH) ein völlig neues Kapitel aufschlagen: 40 Prozent des entstehenden Wohnraums soll nach dem Grundsatz vermietet werden, dass die Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr als 30 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Warmmiete bezahlen müssen. Auch in ökologischer Hinsicht soll das Quartier durch ein autoarmes Mobilitätskonzept und energieeffizientes Bauen beispielhaft sein.

„Wir haben ein sehr fein austariertes Konzept, bei dem viele kleine Zahnrädchen ineinander greifen. Wir werden qualitativ hochwertig und energieeffizient bauen und dennoch kosteneffizient bleiben. Wir setzen Anreize, um auf das Auto zu verzichten. Und wir können bei einem Teil der Wohnungen Mietkonditionen bieten, die es so noch nie gegeben hat. Ich freue mich sehr, dass der Gemeinderat dieses Vorgehen unterstützt und ich danke der GGH für ihre visionäre Idee“, erklärt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

„Bei der Entwicklung des Hospitals gehen wir die Herausforderungen unserer Zeit an und schaffen ein emissionsarmes und bezahlbares Quartier für die Mitte der Gesellschaft“, so Peter Bresinski, Geschäftsführer der GGH. „Wir danken dem Gemeinderat, dass er dieses integrative und zukunftsweisende Konzept so positiv angenommen hat! Damit schlagen wir gemeinsam ein neues Kapitel in der Stadtentwicklung auf.“

Im Quartier an der Karlsruher Straße sollen in den kommenden Jahren mindestens 560 Wohnungen rund um einen fast 8.000 Quadratmeter großen Park entstehen. Im Laufe der weiteren Entwicklung wird nach Möglichkeiten gesucht, um die geplante Wohnfläche von insgesamt rund 42.000 Quadratmetern um etwa 10 Prozent zu vergrößern. Das Collegium Academicum (CA) realisiert zudem 200 Wohnheimplätze. Die Stadt Heidelberg möchte das rund neun Hektar große Grundstück zeitnah von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erwerben. Die GGH wird bei Ankauf und Entwicklung der Fläche eine entscheidende Rolle einnehmen. Einem Rahmenplan für die bauliche Entwicklung hat der Gemeinderat bereits im Mai 2017 zugestimmt.

Wohnen: Soziales Konzept mit vielen Zielgruppen

Die gesamte Wohnfläche der mindestens 560 Wohnungen wird auf folgende Preissegmente aufgeteilt:

  • Preisgedämpfte Mietwohnungen: 20 Prozent sollen preisgünstig an Menschen mit einem mittleren Einkommen vermietet werden. Ziel ist, dass kein Mieter mehr als 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die Warmmiete zahlen muss. Diese sogenannte „einkommensorientierte Zusatzförderung“ wird in Form von Mietzuschüssen erfolgen. Die Mieter dürfen die Einkommensgrenzen des Landeswohnraumförderprogramms dabei um bis zu 30 Prozent überschreiten. Das entspricht bei vier Personen, zum Beispiel bei einer Familie mit zwei Kindern, einem zulässigen Einkommen bis 86.385 Euro im Jahr. Dabei sollen sowohl große Wohnungen für Familien als auch Kompaktwohnungen für Alleinerziehende geschaffen werden.
  • Geförderte Mietwohnungen: Weitere 20 Prozent sollen an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Bei einer Familie mit zwei Kindern kann man diesen bis zu einem zulässigen Einkommen von 66.450 Euro im Jahr erhalten. Auch hier ist das Ziel, dass kein Mieter mehr als 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die Warmmiete zahlen muss. Als Obergrenze für die „einkommensorientiere Zusatzförderung“ wird die Einkommensgrenze nach dem Landeswohnraumförderprogramm abzüglich 20 Prozent festgelegt.
  • Wohneigentum: Rund 10 Prozent der Wohnfläche sollen um 10 Prozent unter dem geltenden Marktwert als Eigentumswohnungen verkauft werden. Die Käufer dürfen die aktuellen Einkommensgrenzen des Förderprogramms Wohnungsbau Baden-Württemberg nicht überschreiten. Das entspricht derzeit bei einem Haushalt von vier Personen einem zulässigen Einkommen bis 76.000 Euro im Jahr. Die Wohnung soll mindestens zehn Jahre vom Käufer selbst genutzt werden.
  • Frei finanzierte Miet- und Eigentumswohnungen: Die verbleibenden ca. 50 Prozent werden frei auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt angeboten.

Die bei den jeweiligen Modellen notwendige Einkommens- und Vermögensprüfung erfolgt alle zwei Jahre durch die Stadt Heidelberg. Für die Finanzierung der „einkommensorientierten Zusatzförderung“ im preisgedämpften und geförderten Mietbereich wird ein kommunales Förderprogramm aufgelegt. Die benötigten Mittel werden aus der Wertschöpfung innerhalb des Quartiers erzielt. Die Gewährung dieser einkommensorientierten Zusatzförderung erfolgt durch die Stadt Heidelberg auf die Dauer von mindestens 20 Jahren.

Mobilität: Weniger Autos, mehr Fahrräder und ÖPNV

Neben dem Wohnzielgruppenkonzept stellt die Stadtverwaltung auch die Entwicklungsziele zu den Themen Verkehr und energetisches Konzept vor. Der Autoverkehr soll im zukünftigen Wohnquartier stark reduziert werden. Ein Parkhaus im Süden und weitere Tiefgaragen sollen vermeiden, dass öffentliche Straßen zugeparkt werden und ein „Schleichverkehr“ entsteht. Auch ein Durchgangsverkehr soll vermieden werden. Dagegen wird der Rad- und Fußverkehr besonders gefördert: breite Wege, kurze Verbindungen und überdachte Abstellplätze für Fahrräder sollen den klimafreundlichen Verkehr attraktiv machen. Das Quartier soll zudem an eine Radverkehrsachse als Schnellroute in Richtung Innenstadt angebunden werden. Außerdem ist das neue Wohnquartier durch zwei Haltestellen mit zwei Straßenbahnlinien sowie weiteren Haltstellen mit zwei Buslinien sehr gut an das ÖPNV-Angebot angebunden. Die Haltestellen sollen jeweils auf kurzen und sicheren Wegen gut erreichbar werden.

Energie: Klimafreundlich Bauen und Wohnen

Die Stadt hat sich der Leitidee einer klimafreundlichen Quartiersversorgung verschrieben. Ganz im Sinne der Klimaschutzziele Heidelbergs soll bei der Energieversorgung des neuen Quartiers die Reduktion von Treibhausgasen im Mittelpunkt stehen. Die Neubauten sollen nach dem KfW 55-Standard errichtet werden. Laut einer Studie, die die Stadt in Auftrag gegeben hatte, wird damit „das Optimum aus CO2-Einsparung und Kosteneffizienz erreicht“. Zudem sind beispielsweise Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen und eine Fernwärmeversorgung durch die Stadtwerke Heidelberg vorgesehen. Darüber hinaus sollen noch weitere Maßnahmen zur CO2-Reduktion gefördert werden. Denkbar ist zum Beispiel solare Aktivierung der Gebäudefassaden, Car- und Bike-Sharing-Angebote mit E-Mobilität oder die Ausstattung von Mietwohnungen mit hochenergieeffizienten Haushaltsgeräten.


Ankunftszentrum im Patrick-Henry-Village: Land soll bis Jahresende Zeitplan zur Verlagerung vorlegen – OB Würzner: „Brauchen endlich Planungssicherheit“

Das Ankunftszentrum im Patrick-Henry-Village (PHV) soll verlagert werden – wann genau kann das Land Baden-Württemberg aber aktuell noch nicht sagen. Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat nun in seiner Sitzung am 24. Juli mit großer Mehrheit beschlossen, sich gegen eine weitere baurechtliche Duldung der Einrichtung über das Jahr 2018 hinaus auszusprechen, wenn das Land keinen konkreten Termin zur Räumung des PHV mitteilt. Ohne diesen konkreten Termin soll die Duldung nicht über den 31.12.2018 hinaus verlängert werden.

„Wir waren in der Vergangenheit ein verlässlicher und stets kooperativer Partner. Dasselbe erwarten wir jetzt auch vom Land. Es gibt die klare Zusage vom Land, dass wir bis Jahresende einen Zeitplan bekommen, wann das Ankunftszentrum verlagert wird. Diese Zusage muss nun auch eingehalten werden. Der Gemeinderat hat mit seinem Beschluss jetzt noch einmal ein klares Signal gesetzt. Wir brauchen endlich Planungssicherheit – Patrick-Henry-Village ist unsere letzte große Entwicklungsfläche, auf der wir einen völlig neuen Zukunftsstadtteil errichten wollen“, erklärt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Die bisherige baurechtliche Duldung des Ankunftszentrums durch die Stadt Heidelberg läuft eigentlich am 20. September 2018 aus. Die Zusage des Landes, bis Jahresende einen Abzugsplan vorzulegen, ermöglichte es dem Gemeinderat nun, einer Verlängerung der Duldung bis Jahresende noch einmal zuzustimmen. Nach dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist im Patrick-Henry-Village eigentlich nur eine militärische Nutzung möglich. Bis zu ihrem Abzug im Mai 2014 nutzte die US-Army das fast 100 Hektar große Areal. Im Zuge des großen Flüchtlingszugangs im Jahre 2015 wurden Teile der Fläche dann durch das Land Baden-Württemberg zunächst zum Notquartier für Geflüchtete, später zum Ankunftszentrum umfunktioniert.


„#Digitales Wirtschaften im Einzelhandel“: Stadt bietet Beratungen, Workshops und Förderung an – 
Interessierte Unternehmer können sich ab 6. August bei der Wirtschaftsförderung anmelden

Welche Chancen bietet die Digitalisierung für den Handel? Wo liegen die besonderen Anforderungen? Und wie können Geschäfte die sich bietenden Möglichkeiten nutzen? Das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft der Stadt Heidelberg zeigt mit einem neuen, spezifischen Angebot für den Handel aktuelle Informationen, Trends und praktische Ansatzpunkte auf. Der Heidelberger Gemeinderat hat das Förderprogramm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Digitalisierung am 24. Juli 2018 einstimmig beschlossen.

Das Angebot für Einzelhändler ist auf die spezifischen Bedarfe der jeweiligen Branchen abgestimmt: Es beinhaltet ein mehrstufiges Angebot für Workshops, das durch eine individuelle Beratung und ein Förderprogramm ergänzt wird.

  • Workshops: E-Commerce, Social Media, Online-Plattformen, personalisierter Service, digitale Prozesse – diese und weitere Schlagworte prägen die Digitalisierung in der Wirtschaft. In unterschiedlichen Workshops beleuchten Experten Potenziale und erarbeiten praktische Lösungen, die sich für den Handel ergeben.
  • Individuelle Beratung: Wie sieht die derzeitige Situation im Unternehmen aus? Welche Möglichkeiten ergeben sich im Kontext der Digitalisierung? Welche Veränderungen passen am besten in den Betrieb? Und wie können diese mit dem größtmöglichen Mehrwert umgesetzt werden? In der individuellen Beratung erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sich neue Ideen und Prozesse im Einzelhandel etablieren lassen.
  • Förderung: Heidelberger Unternehmen, die die Chance der Digitalisierung in Bezug auf Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit erkannt haben, sollen in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Voraussetzungen für eine Förderung sind die Teilnahmen an den Workshops und an einer individuellen Beratung. Förderfähig sind innovative Vorhaben, die der Vermarktung des Unternehmens beziehungsweise seiner Produkte und Dienstleistungen, der Präsentation des Unternehmens, der innerbetrieblichen Optimierung des Geschäftsprozesses oder der Erschließung neuer Zielgruppen dienen. Die Gesamtfördersumme 2018 beträgt 5.000 Euro, für 2019 und 2020 jeweils 15.000 Euro.

Interessierte können sich vom 6. August bis 8. September 2018 zu dem Projekt „#DigitalesWirtschaften im Einzelhandel“ bei Julia Heller, Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft, E-Mail Julia.Heller@Heidelberg.de, Telefon 06221 58-30020, anmelden. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Heidelberger Unternehmen begrenzt. Die Teilnahmegebühr beträgt 200 Euro, für Mitglieder des Citymarketingvereins Pro Heidelberg e.V. 150 Euro. Die Gebühr ist nach Bestätigung der Anmeldung zu entrichten. Weitere Infos gibt es in Kürze online unter www.heidelberg.de/wirtschaftsfoerderung.

Das Projekt „#DigitalesWirtschaften im Einzelhandel“ der Wirtschaftsförderung Heidelberg wird unterstützt durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar, Pro Heidelberg und den Handelsverband Nordbaden. Die Workshops und die individuelle Betriebsberatung erfolgen durch ein externes Beratungsunternehmen. Das Projekt ist ein Bestandteil des „Digital Hub kurpfalz@bw“ und wird mit mindestens 53.000 Euro für drei Jahre unterstützt. Heidelberg bildet in Kooperation mit vielen Partnern aus der Region den Standort eines regionalen Digitalisierungszentrums. Anfang 2018 hat das Landesministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eine Förderung von insgesamt einer Million Euro bekanntgegeben. Der Digital Hub wird seinen Sitz im Heidelberg Innovation Park haben.


Digitale Stadt: Neues Amt für Digitalisierung und Informationsverarbeitung geplant – 
Weiterentwicklung des Bürgerservices und Optimierung von Verwaltungsabläufen

Die Stadt Heidelberg zählt zu den bundesweiten Vorreiterstädten bei der digitalen Weiterentwicklung und intelligenten Vernetzung unterschiedlicher Lebensbereiche. Um den eingeschlagenen Weg erfolgreich weitergehen zu können, sollen alle Aufgaben in der Stadtverwaltung rund um das Thema Digitale Stadt in einem neuen Amt für Digitalisierung und Informationsverarbeitung gebündelt werden. Das Amt soll zum 1. Januar 2019 eingerichtet werden. Der Heidelberger Gemeinderat ist in seiner Sitzung am 24. Juli 2018 über die weiteren Planungen informiert worden.

Digitale Zukunftskommune Heidelberg

Durch die intelligente Nutzung von neuen digitalen Möglichkeiten ergeben sich große Chancen für Heidelberg und die Stadtverwaltung. Das große Ziel: Mit Hilfe von digitalen Weiterentwicklungen soll der Service der Stadtverwaltung weiter verbessert und der Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsdienstleistungen unter anderem über digitale Assistenzsysteme erleichtert werden. Gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft arbeitet die Stadt an der Entwicklung und Einführung der Multiplattform „MAsH“, die den Bürgerinnen und Bürgern künftig innovative Serviceangebote bieten soll. Heidelberg wird dabei als Zukunfts- und Modellkommune durch das Land Baden-Württemberg mit 880.000 Euro gefördert.

Zugleich sollen Routineaufgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung in Zukunft noch mehr automatisiert werden. Das ermöglicht den Beschäftigten mehr zeitlichen Spielraum, um sich verstärkt um zeitintensivere Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger kümmern zu können. Durch die Nutzung neuer digitaler Möglichkeiten entsteht so ein Gewinn für Bürgerinnen und Bürger und die Beschäftigten gleichermaßen.

Das Amt für Digitalisierung und Informationsverarbeitung soll als zentrale Anlaufstelle der Stadtverwaltung für Bürger, Wirtschaft und Wissenschaft bei Fragen und Anregungen rund um das Thema Digitalisierung dienen. Zudem soll es die Schnittstelle zur 2017 gemeinsam mit den Stadtwerken Heidelberg gegründeten Digital-Agentur Heidelberg GmbH bilden. Als Entwicklungsgesellschaft vernetzt diese Akteure vor Ort und arbeitet an der Umsetzung einer intelligenten Stadt der Zukunft.

Hilfe bei der Parkplatzsuche und im öffentlichen Nahverkehr

Die Stadt Heidelberg möchte mit digitalen Leistungen in zahlreichen Bereichen die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger weiter verbessern und die hohe Attraktivität als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort ausbauen. Zum Beispiel sollen digitale Angebote künftig bei der Suche nach Parkmöglichkeiten helfen und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs vereinfachen. Sensoren in Mülltonnen könnten übermitteln, wann diese geleert werden müssen. Mit dem öffentlichen WLAN „Heidelberg4you“ bietet die Stadt an rund 190 Standorten Bürgerinnen und Bürgern aber auch Studierenden, Touristen und Geschäftsreisenden die Möglichkeit, kostenlos im Netz zu surfen. Bislang werden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Thema Digitalisierung von verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung Heidelberg wahrgenommen – insbesondere vom Referat des Oberbürgermeisters bei Themen, die die Bürgerinnen und Bürger betreffen, sowie vom Personal- und Organisationsamt für verwaltungsinterne Entwicklungen.


Handschuhsheim: Parkraumbewirtschaftung wird auf Norden ausgeweitet – Umsetzung startet Anfang 2019

In Handschuhsheim wurde Anfang 2017 die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Seitdem ist das Parken im Geltungsbereich zwischen 7 und 20 Uhr nur noch für maximal zwei Stunden zulässig. Bewohnerinnen und Bewohner sowie eine begrenzte Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ansässigen Betriebe und Institutionen können mit einem Bewohnerparkausweis zeitlich unbegrenzt parken. Durch einen Verdrängungseffekt hat sich der Parkdruck im nördlichen Bereich von Handschuhsheim seitdem massiv erhöht. Daher soll der Geltungsbereich ausgeweitet werden. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Juli 2018 zur Kenntnis genommen.

Die Parkraumbewirtschaftung gilt derzeit im Bereich zwischen Blumenthalstraße (exklusive), Bergstraße (inklusive), Friedensstraße – Mühlingstraße (inklusive) und Husarenstraße/Andreas-Hofer-Weg/Berliner Straße (inklusive). Ab Anfang des Jahres 2019 kommt der Bereich im Norden des Stadtteils hinzu, der alle Straßen nördlich von Mühlingstraße und Friedensstraße umfasst. Auf Wunsch des Bezirksbeirats Handschuhsheim soll die Stadtverwaltung zudem prüfen, ob eine zusätzliche Ausweitung des Geltungsbereichs in Richtung Osten möglich ist. Der Bereich würde alle Straßen östlich der Bergstraße betreffen.

Durch die Ausweitung des Geltungsbereiches sollen auch die Verkehrs- und Schulwegesicherheit verbessert werden. Aktuell parken Fahrzeuge verstärkt in Einmündungsbereichen und Querungsstellen; außerdem hat sich der Parksuchverkehr erhöht. Grundlage für die Ausweitung des Geltungsbereiches ist eine Parkraumanalyse, welche für Gesamt-Handschuhsheim erarbeitet wurde. Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betriebe werden zum Ende des Jahres informiert, wie und ab wann sie einen Bewohnerparkausweis beantragen können.


Heidelberger Altstadt: Gemeinderat beschließt neue Sperrzeiten – Für Kneipen gilt nun die „1 Uhr/3 Uhr/4 Uhr“-Regelung – flankierende Maßnahmen sollen für Ruhe sorgen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 24. Juli 2018, neue Sperrzeiten für die östliche Heidelberger Altstadt beschlossen. Die dortigen Kneipen müssen künftig in den Nächten auf Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag um 1 Uhr schließen, in der Nacht auf Freitag um 3 Uhr und in den Nächten auf Samstag und Sonntag wie bisher um 4 Uhr. Die Entscheidung ist bei 22 zu 19 Stimmen und vier Enthaltungen mit knapper Mehrheit gefallen. Der Gemeinderat ist in der Sitzung außerdem darüber informiert worden, dass die gewünschte Außenbewirtschaftung ganzjährig bis 24 Uhr und von April bis September bis 1 Uhr nur möglich ist, wenn hiervon keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die Anwohner ausgehen. Die neue Sperrzeitensatzung tritt am Donnerstag, 2. August 2018, in Kraft – am Tag nach der Veröffentlichung im Stadtblatt, dem Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg.

Sperrzeiten: flankierende Maßnahmen

Zusammen mit der neuen Sperrzeiten-Satzung hat der Gemeinderat folgende flankierende Maßnahmen beschlossen:

  • Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird um drei Stellen auf 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt.
  • Alle Moonliner-Busse sollen künftig zentral am Universitätsplatz abfahren. Zusätzliches Sicherheitspersonal soll dort die Nachtschwärmer im Auge behalten.
  • Jede Kneipe/Bar erhält eine Verantwortungszone, in der sie für Ruhe und Ordnung zuständig ist.
  • Ähnlich wie in Mannheim der Nachtbürgermeister soll ein Lärmbeauftragter eingesetzt werden.

Hintergrund der aktuellen Diskussion ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom März 2018, in dem er die Stadt aufruft, für eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation zu sorgen. Ende März 2018 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die bisher gültige Sperrzeitensatzung für unwirksam erklärt, nach der die Gastronomiebetriebe in den Nächten auf Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag um 2 Uhr, in den Nächten auf Freitag, Samstag und Sonntag um 4 Uhr schließen müssen.

Die Stadtverwaltung hatte angesichts der Ergebnisse des Lärmgutachtens und des Gerichtsurteils folgenden Vorschlag gemacht: Gaststätten sollten wochentags bis 1 Uhr und in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis 3 Uhr öffnen dürfen. Dem ist der Gemeinderat nun aber nicht gefolgt.

Biergarten & Co.: Länger draußen sitzen

Der Gemeinderat ist in der Sitzung außerdem darüber informiert worden, dass die gewünschte Außenbewirtschaftung ganzjährig bis 24 Uhr und von April bis September bis 1 Uhr nur unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag möglich ist. Eine generelle Freigabe der Außenbewirtschaftungen über 23 Uhr hinaus wäre nicht rechtmäßig. Die Verwaltung kann eine längere Betriebszeit nur zulassen, wenn dadurch keine zusätzlichen schädlichen Umweltauswirkungen für die Anwohner entstehen. Die Verwaltung prüft derzeit, ob es für bestimmte Bereiche im Stadtgebiet Heidelberg einfache und pragmatische Lösungen gibt, die dennoch einer rechtlichen Nachprüfung standhalten.

Interessenkonflikt zwischen Wirten/Feiernden und den Altstadtbewohnern

In der Heidelberger Altstadt gibt es seit mehreren Jahren einen Konflikt zwischen Wirten und Feiernden auf der einen und den Bewohnerinnen und Bewohnern der Altstadt auf der anderen Seite. Ein von der Stadt im Jahr 2016 beauftragtes Lärmgutachten hatte ergeben, dass es in der östlichen Altstadt mit ihrer hohen Kneipendichte nachts zu laut ist. Dennoch hatte der Heidelberger Gemeinderat im Dezember 2016 mehrheitlich für Sperrzeiten gestimmt, die hinter den Erwartungen vieler Altstadtbewohner und hinter dem Vorschlag der Verwaltung zurückblieben.

Bewohner eines Gebäudes in der Heidelberger Altstadt hatten sich mit einem Normenkontrollantrag gegen diese Sperrzeitregelungen gewandt. Ende März 2018 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die bisher gültige Sperrzeitensatzung für unwirksam erklärt. Das Gericht sah sie als rechtswidrig an, da die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner nicht hinreichend berücksichtigt und abgewogen wurden und hinter den Belangen der Touristen und der Gastronomie hätten zurückstehen müssen. Der Sperrzeitbeginn um 2 Uhr beziehungsweise um 4 Uhr widerspräche den Belangen des Gemeinwohles. Das Gericht forderte die Stadt daher auf, für eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation für die Anwohner zu sorgen.


Zehn neue Projekte auf der Vorhabenliste

Die neue Auflage der Vorhabenliste ist da: Seit 2012 informiert die Stadt Heidelberg regelmäßig und frühzeitig in Form kurzer Steckbriefe über wichtige städtische Projekte und Vorhaben. In der aktuellen Fortschreibung gibt es kompakte Informationen zu 119 Projekten. Die Vorhabenliste der Stadt Heidelberg wurde um zehn neue Vorhaben ergänzt. Sie werden mit Beschluss des Gemeinderats vom 24. Juli 2018 erstmals in der Liste veröffentlicht.

Wohnsportpark Kirchheimer Weg
Im Flächennutzungsplan sind die Flächen am Kirchheimer Weg als größte innenstadtnahe Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Wohnnutzung soll in engem Zusammenhang mit den bereits vorhandenen Sport- und Freizeitflächen entwickelt werden. Sie ist ein wichtiger Baustein der Wohnungsbauoffensive der Stadt Heidelberg und Teil des Baulandprogramms Wohnen. 2019 soll ein Wettbewerb durchgeführt werden und auf Grundlage der Ergebnisse ein Rahmenplan erarbeitet werden.

Heiligenbergschule Handschuhsheim: Schulhofsanierung
Der Schulhof soll saniert und aufgewertet werden. Die vorhandenen Spielgeräte sind veraltet und müssen ersetzt werden, neue Spielbereiche werden angelegt und mit Spielgeräten ausgestattet. Die Versickerungsmulde für das Regenwasser wird neu ausgebildet und die defekten Entwässerungsleitungen erneuert. Baubeginn ist für Herbst 2018 vorgesehen. Die Kosten in Höhe von 250.000 Euro sind im Haushalt veranschlagt.

Umbau der Römerstraße zwischen Feuerbachstraße und Sickingenstraße
Die Römerstraße zwischen Feuerbachstraße und Sickingenstraße soll mit Anschluss an die neue Erschließungssituation gemäß der Rahmenplanung für die Konversionsflächen des Mark-Twain-Village und der Campbell Barracks umgebaut werden. Im ersten Schritt wird für den Abschnitt Römerstraße zwischen Rheinstraße und Saarstraße ein Vorentwurf erstellt. Der Umbau dieses Abschnittes soll voraussichtlich bis zum Jahr 2020 erfolgen.

Verbesserung des Radverkehrs am Adenauerplatz (Ost-West-Achse)
Die Radwegführung am Adenauerplatz soll in Ost-West-Richtung für Radfahrer klar strukturiert werden, unter anderem mit neuen Fahrradstreifen und Ampeln. Ab Februar 2019 soll die Kreuzung Sofienstraße/Friedrich-Ebert-Anlage umgebaut werden. Auch die Einrichtung einer Zufahrt für den öffentlichen Nahverkehr in die Haltestelle Seegarten ist geplant. Der Umbau soll bis Dezember 2019 abgeschlossen sein.

Neugestaltung Neckarlauer
Der Neckarlauer mit der Fahrgastschifffahrt der Weißen Flotte zieht jährlich über zweihunderttausend Besucher an den Neckar. Der Zugang stellt insbesondere für gehbeeinträchtigte Menschen ein Hindernis dar. Der Raum bietet zudem kaum Aufenthaltsqualität. In einem ersten Schritt soll der Bereich der Schiffsanlegestellen umgestaltet werden. Perspektivisch soll der gesamte Neckarlauer aufgewertet werden. Die Kosten werden auf rund 1 Million Euro geschätzt. Die Umgestaltung des Neckarlauers ist ein Teilprojekt des Projekts „Stadt an den Fluss“.

Neuaufstellung Verkehrsentwicklungsplan
Nach der letzten Fortschreibung im Jahr 2001 soll der Verkehrsentwicklungsplan neu aufgestellt werden. Der Gemeinderat hatte die Stadtverwaltung 2012 damit beauftragt, den Verkehrsentwicklungsplan und das straßenräumliche Handlungskonzept zu evaluieren, sowie weitere Leitplanungen beziehungsweise eine Neukonzeption vorzubereiten. Bis Herbst 2018 erstellt ein beauftragtes Fachbüro ein Analyse-Verkehrsmodell. Ein Beteiligungskonzept wird erarbeitet.

City-Logistik Altstadt Heidelberg
Die Altstadt leidet unter einem steigenden Aufkommen an Warenlieferungen und -transporten. Sie wirken sich negativ auf Verkehrssicherheit, Platzbedarf, Emissionen und Aufenthaltsqualität aus. Im Rahmen des Forschungsprojekts „Intelligente City-Logistik Altstadt“ soll in einer Pilotphase die Umladung der Waren an einer oder mehreren zentralen Umlagestellen (Mikro-Depots) auf (elektrifizierte) Lastenfahrräder getestet werden. Das Projekt wird gemeinsam mit mehreren Universitäten und einem großen Informationstechnologieunternehmen ab Herbst 2018 umgesetzt. Die Kosten betragen voraussichtlich 1 Million Euro, eine Förderung ist beantragt.

Fortschreibung des Modells Räumliche Ordnung
Das im Juli 1999 beschlossene Modell Räumliche Ordnung (MRO) zeigt auf, wie sich Heidelberg aus damaliger Sicht räumlich entwickeln sollte: wo neue Wohnungen und Arbeitsplätze entstehen konnten, welche Zentren und Achsen gestärkt und welche Grün- und Freiflächen freibleiben sollten. Die dynamischen Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine Fortschreibung erforderlich ist, um künftigen Herausforderungen – insbesondere dem hohen Wohnraumbedarf – mit Hilfe einer gesamtstädtischen Entwicklungsstrategie zu begegnen. Das MRO soll als fortschreibungsfähiges Instrument flexibel auf Änderungen reagieren können und zusammen mit dem Flächennutzungsplan (FNP) des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim die Entwicklungsperspektiven in der Stadtentwicklung aufzeigen. Als Zeithorizont wird das Jahr 2035 anvisiert. Der Gemeinderat soll im Herbst 2018 die Prozessgestaltung beschließen.

Entwicklung SRH Campus
Der SRH Standort in Heidelberg soll langfristig als nachhaltig gestalteter Campus entwickelt werden. Die verschiedenen Anforderungen an die Standortentwicklung sollen in einer auf die zukünftige Entwicklung angelegten städtebaulichen Planung berücksichtigt werden. Die SRH entwickelt einen Rahmenplan. Auf der Basis des Rahmenplans soll ein Bebauungsplan erarbeitet werden. Die SRH plant im nächsten Schritt die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs für den Bau von Sportflächen für den Campus Sports e.V. und ein eingegliedertes Studentenwohnheim.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Schlierbach, Schloss-Wolfsbrunnenweg 31 „Villa Supernova“
Die Vorhabenträgerin möchte bestehende Gebäude zurückbauen und durch neue Gebäude ersetzen. Die neuen Gebäude sollen der Klaus Tschira Stiftung dienen. Mit dem bestehenden Bebauungsplan ist dieses Vorhaben nicht umzusetzen. Daher wurde der Antrag auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt. Eine Beteiligungsveranstaltung wird vorbereitet.

Abgeschlossene Vorhaben

Die Vorhaben „Sicherung Schlierbachhang“, „Mobilitätsnetz: Straßenbahn Pfaffengrund“ und „Bahnstadt – Schul- und Bürgerzentrum am Gadamerplatz; Öffentlich-Private Partnerschaft“ wurden abgeschlossen und sind deshalb nicht mehr in der Vorhabenliste aufgeführt.

Auch das Vorhaben „Wirtschaftsentwicklungskonzept“ wird ab Juli nicht mehr in der Vorhabenliste erscheinen, da die daraus resultierenden Projekte künftig als separate Vorhaben je nach Bearbeitungsstand einzeln in der Vorhabenliste aufgenommen werden.
Als fünftes Vorhaben wird ab der Juliausgabe das Projekt „Literaturhaus“ nicht mehr in der Vorhabenliste erscheinen. Seitens der Stadt ist der weitere Projektverlauf des auf einer bürgerschaftlichen Initiative beruhenden Vorhabens nicht absehbar und wird nicht verfolgt.

Aus dem Vorhaben „Sanierungsgebiet Rohrbach – Verkehrskonzept – Maßnahmen Prioritätenstufen 2 und 3“ hat sich das Teilprojekt „Sanierungsgebiet Rohrbach, Umgestaltung Straßenraum Leimer Straße, zwischen Rathausstraße und Burnhofweg“ entwickelt, wofür ein eigenes Vorhabenblatt angelegt ist. Alle anderen Maßnahmen können im Moment nicht weiterverfolgt werden; das Projekt wird deshalb aus der Vorhabenliste genommen.

Das Projekt „Nachwuchsoffensive für mittelständische Unternehmen – „Move for your future! – Welcome to Heidelberg“ wird nicht weiter fortgeführt.

Frühzeitige Information wichtig, um Mitgestaltung zu ermöglichen

Ziel der Vorhabenliste ist es, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und in einer gut lesbaren Form zu informieren, welche Projekte in Heidelberg laufen oder anstehen. Neue Vorhaben werden so früh aufgenommen, dass eine frühzeitige Mitgestaltung grundsätzlich möglich ist. Dadurch werden bereits Grundüberlegungen zu einem Vorhaben transparent, auch wenn es noch viele offene Fragen geben kann – sei es zum geplanten Vorhaben selbst oder zur Frage, ob und in welcher Form eine Bürgerbeteiligung stattfinden soll.

Die gelisteten Vorhaben sind in unterschiedlichen Planungs- und Projektphasen: Manche werden bereits umgesetzt, andere stehen noch ganz am Anfang. Neben einer kurzen Projektbeschreibung erhält der Leser auch Informationen zum Zeit- und Budgetplan, zu bereits getroffenen Beschlüssen sowie die Namen der Ansprechpartner. Jeder einzelne Steckbrief ist nicht länger als eine DIN A4-Seite.

Der Gemeinderat wird voraussichtlich im November 2018 neue Vorhabenblätter als „Einzelblätter“ zwischen der halbjährlichen kompletten Aktualisierung der gesamten Vorhabenliste erhalten. Um zwischenzeitlich eine frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, werden bereits veröffentlichte Projekte bei Bedarf fortlaufend im Internet aktualisiert. Die Veröffentlichung der nächsten komplett überarbeiteten Vorhabenliste mit aktualisierten und neuen Vorhaben soll im Frühjahr 2019 beschlossen werden.