Heidelberg (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 17-Jährigen.
Der Beschuldigte soll sich am Montag, den 16.07.2018, auf dem Philosophenweg in Heidelberg aufgehalten haben. An der Abzweigung zum Odenwälder Weg soll er auf eine 25-jährige Joggerin aufmerksam geworden sein, die aufgrund einer Steigung etwas langsamer joggte.
Es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte aus einem sexuellen Impuls heraus den Entschluss fasste, der Joggerin nachzulaufen und an ihr sexuelle Handlungen, ungeachtet eines entgegenstehenden Willens der Frau, durchzuführen. In Umsetzung seines Tatplans soll er sodann die Joggerin von hinten angegriffen, ihren Mund zugehalten und die Geschädigte an sich gedrückt haben. Zu weiteren Handlungen kam es nicht, da die Frau dem 17-Jährigen einen Schlag versetzte. Dieser soll daraufhin geflüchtet sein.
In Folge der Pressemitteilung vom 17.07.2018 und dem dortigen Zeugenaufruf meldete sich ein Zeuge, der die Ermittler auf die Spur des Tatverdächtigen brachte. Aufgrund der Ermittlungen der Beamten der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg konnte schließlich der dringende Tatverdacht gegen den 17-jährigen erlangt und dieser vorläufig festgenommen werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde der 17-jährige deutsche Staatsangehörige am Freitagnachmittag der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Diese erließ gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der sexuellen Nötigung. Der Beschuldigte wurde danach in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.