Wiesbaden – Die hessische Polizei und das Bundeskriminalamt (BKA) werden noch enger zusammenarbeiten. Ab dem 1. Oktober 2018 werden die medizinischen Auswahl- und Einstellungsuntersuchungen für BKA-Bewerberinnen und -Bewerber an der Polizeiakademie Hessen (HPA) durchgeführt. Der Hessische Innenminister Peter Beuth und der Präsident des Bundeskriminalamts Holger Münch haben mit der heutigen Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung die vertiefte Zusammenarbeit für fünf Jahre besiegelt. Beide würdigten diesen Schritt als „Win-Win-Situation für die Einstellungsoffensiven bei der hessischen Polizei und dem BKA“.
„Sowohl die hessische Polizei als auch das BKA bekommen in den nächsten Jahren so viel Verstärkung wie nie zuvor. 2017 hatten wir mit 1.160 neuen Anwärterinnen und Anwärtern den mit Abstand größten Jahrgang aller Zeiten bei der hessischen Polizei. Dank der umfangreichen Sicherheitspakete des Innenministeriums werden wir bis 2022 mehr als 1.500 zusätzliche Frauen und Männer im Polizeivollzugsdienst haben. Das ist ein Zuwachs von elf Prozent innerhalb der Legislaturperiode. Das bedeutet mehr Präsenz hessenweit, damit ein Sicherheitsplus für die Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt eine deutliche Entlastung der Kolleginnen und Kollegen in allen Dienststellen“, erklärte der Hessische Innenminister Peter Beuth.
Kooperationen und Netzwerke werden ausgebaut
Die heute getroffene Vereinbarung zwischen BKA und hessischer Polizei stehe beispielhaft für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der beiden Sicherheitsbehörden betonte Peter Beuth. „Wir verfügen an der HPA über die Räumlichkeiten und unterstützen das BKA gerne. Durch die Kooperation wird der Polizeiärztliche Dienst im Gegenzug mit einem Arzt und vier Fachkräften bei der Außenstelle gestärkt. Hessenweit verfügt der Polizeiärztliche Dienst jetzt über insgesamt 40 Stellen“, so der Minister. Wiesbaden sei eine der Polizeihauptstädte der Bundesrepublik. Alleine die hessische Polizei verfüge mit sechs Polizeiorganisationen über rund 4.400 Beschäftigte, hinzu kämen rund 3.500 Frauen und Männer an den sechs Dienststellen des BKA.
Der BKA-Präsident Holger Münch erklärt hierzu: „Die deutsche Polizei steht angesichts des technischen wie auch gesellschaftlichen Wandels vor großen Herausforderungen. Wir müssen deshalb deutlich mehr in Kooperationen und Netzwerken denken und arbeiten. Dies bedingt, dass wir uns wechselseitig auf unsere jeweiligen Stärken verlassen, wie wir es bereits erfolgreich bei der Bekämpfung des Islamistischen Terrorismus oder der Etablierung neuer technischer Anwendungen tun. Der heutige Schritt zeigt das hohe Vertrauen, mit dem wir mittlerweile zusammenarbeiten und uns immer stärker vernetzen. Dank dieser Kooperation können wir zum 1. Oktober 2018 eine reibungslose polizeiärztliche Untersuchung unserer Bewerberinnen und Bewerber gewährleisten – ein wichtiger Baustein im personellen Aufwuchs des BKA, den wir in den kommenden Jahren erfahren. Dass uns dabei die Polizei Hessen, die ebenfalls stark gefordert ist, unterstützt, ist alles andere als selbstverständlich. Dafür vielen Dank.“
Hessische Polizei stellt Infrastruktur, BKA die Mittel für Personal und Geräte
Bis zu 650 Untersuchungen können jährlich für das BKA an der HPA durchgeführt werden – rund 1.200 Untersuchungen fallen per annum für das neue Personal bei der hessischen Polizei an. Das dafür aus Mitteln der Bundesbehörde finanzierte zusätzliche – unter hessischer Federführung stehende – Personal setzt sich aus einem Arzt und vier medizinischen Fachkräften zusammen. Zudem stellt das BKA medizinische Geräte wie ein Ergometer, augenärztliche Testapparate und ein Hörtestgerät zur Verfügung. Die Einstellungstermine des BKAs erfolgen wie bei der hessischen Polizei zweimal jährlich, allerdings immer am Monatsersten in April und Oktober (Hessen: Februar und September).
Vor der Einstellung: Was wird untersucht?
Die Vorgaben für ärztliche Untersuchungen bei der Polizei in Deutschland richten sich im Wesentlichen nach der sogenannten Polizeidienstvorschrift 300 und sind somit standardisiert. Allerdings haben die Länder und der Bund weitere Bestimmungen für eine Einstellung in eigenen Erlassen festgelegt. Rund zehn Prozent der Polizeibewerberinnen und
-bewerber wurde im vergangenen Jahr aufgrund einer Einstellungsuntersuchung als für die hessische Polizei nicht tauglich bewertet. Rund eine Stunde dauert die Untersuchung und beinhaltet im Wesentlichen dies:
- Feststellung der Körpergröße und des Körpergewichts
- Feststellung und Dokumentation ggfs. von vorhandenen Tätowierungen
- Blutentnahme und Vorbereitung der Blutproben für den Versand
- Urinabgabe und Untersuchung
- Perimetriertest- Gesichtsfeldmessung
- Sehtest
- Hörtest
- Ruhe- EKG mit Belastungs-EKG
- Ärztliche Untersuchung, inkl. körperliche Untersuchung und Auswertung/Beurteilung von anamnestischen Befunden
- Wo kooperieren BKA und hessische Polizei noch?
Insbesondere bei der Aus- und Fortbildung können die Polizeien der Länder und des Bundes auf erfolgreiche bestehende Kooperationen zurückblicken. So haben im letzten Jahr rund 100 Beschäftigte des BKA an fast 50 verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen der Polizeiakademie teilgenommen. Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildungen des BKA haben sogar fast 200 hessische Beschäftigte an 85 verschiedenen Veranstaltungen des BKA teilgenommen (z. B. zu den Themen Staatsschutz, Zeugenschutz, Sprengwesen).
Außerdem erfolgt eine Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung von Sprengstoffspürhunden sowie im Bereich der Ausbildung von Banknotenspürhunden. Darüber hinaus unterstützt die hessische Polizei bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten für Seminare und Lehrveranstaltungen des BKA, auch die Nutzung der Sportanlagen der HPA erfolgt für dienstliche Zwecke (Dienstsport) regelmäßig durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA.