Ludwigshafen (ots) – Im Jahr 2015 wurde in einem Londoner Auktionshaus eine “keltische Schnabelkanne” angeboten. Bei dieser handelt es sich um ein äußerst seltenes Stück – bis dahin waren nur fünf vergleichbare Stücke weltweit bekannt.
Wissenschaftler haben Zweifel – BKA wird eingeschaltet
Wissenschaftler bezweifelten die legale Herkunft dieser Kanne, weshalb das Bundeskriminalamt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Fundunterschlagung einleitete. Bei einer Durchsuchung der Wohnräume des Anbieters in Bad Dürkheim fand die Kriminalpolizei Neustadt die Schnabelkanne auf und stellte diese sicher.
Kripo Neustadt stellt Kanne sicher
Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal das Ermittlungsverfahren gegen den Bad Dürkheimer eingestellt. Damit musste die Sicherstellung der Schnabelkanne auf das Polizei- und Ordnungsbehörden-Gesetz gestützt werden, da ansonsten die Kanne an den Bad Dürkheimer hätte herausgegeben werden müssen. Mit dieser Maßnahme war der Bad Dürkheimer nicht einverstanden.
Das zähe Ringen um die Kanne – Unklare Herkunft
Sein Rechtsanwalt legte deshalb beim Polizeipräsidium Rheinpfalz Widerspruch gegen die polizeiliche Sicherstellung ein und forderte die Herausgabe der Kanne. Er gab vor, sein Mandant habe die Kanne vor Jahren von einem nun Verstorbenen gutgläubig erworben. Der Widerspruch wurde vom Polizeipräsidium Rheinpfalz zurückgewiesen. Daraufhin reichte der Rechtsanwalt beim Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. Klage zwecks Herausgabe der Kanne ein.
Kanne stammt wohl eher aus einer Grabplünderung
Mittlerweile hatten wissenschaftliche Untersuchungen zur Herkunft der früh-keltischen Schnabelkanne von verschiedenen Forschungsinstituten, unter anderen dem Römisch-Germanischen-Zentralmuseum – Leibniz-Forschungsinstitut für Archäologie – in Mainz (kurz RGZM), und dem Forschungsinstitut für Edelmetalle und Metallchemie in Schwäbisch Gmünd ergeben, dass die Schnabelkanne aus einer illegalen Grabplünderung aus der jüngeren Zeit stammen muss.
Sicherstellung durch die Polizei rechtens
Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. erkannte am 05.06.2018 in öffentlicher Verhandlung die polizeiliche Sicherstellung für Recht an und wies die Klage des letzten Besitzers gegen das Land, vertreten durch den Präsidenten des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, auf Herausgabe der Kanne kostenpflichtig ab.
Kanne gehört in die Öffentlichkeit und geht in ein Museum
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist mittlerweile rechtskräftig und kann alsbald in der juristischen Datenbank “juris” abgerufen werden. Die keltische Kanne, die bisher in der Asservatenkammer der Polizei aufbewahrt wurde, kann nun einem Museum übergeben und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.