Zeiskam (ots) – Am 28.07.2018 gegen 10:45 Uhr ereignete sich im Baustellenbereich der B272, Höhe der Kreisstraße 1, ein Verkehrsunfall bei dem sich ein 24-jähriger Autofahrer leicht verletzte.
Im Kreuzungsbereich missachtete eine 53-jährige Fahrzeugführerin, vermutlich wegen der geänderten Beschilderung, die Vorfahrt. Beide erheblich beschädigten Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.
Unangenehm fiel in diesem Zusammenhang eine Verkehrsteilnehmerin auf, welche die Unfallörtlichkeit sowie die eingesetzten Rettungskräfte beim Vorbeifahren mit ihrem Mobiltelefon aufnahm. Die Fahrzeugführerin erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Wer im Vorbeifahren mit dem Handy Aufnahmen von einem Unfall macht, kann nicht nur wegen eines Verstoßes gegen das Handyverbot verfolgt werden, vielmehr sollten Einsatzkräfte nicht durch Gaffer, die ihre Geschwindigkeit verringern, behindert werden. Das Fotografieren oder Filmen von verunglückten Autos und Verletzten ist zu unterlassen. Dieses Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotos weitergegeben oder veröffentlicht werden, allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme ist entscheidend. Übrigens dürfen die Polizeibeamten in einem solchen Fall sogar unmittelbar die Mobiltelefone der Gaffer einziehen.