Bingen – Durch die, aufgrund der anhaltenden Hitze und des ausbleibenden Regens, entstandene Dürre sind derzeit die zweithöchste Waldbrandstufe und die höchste Flächenbrandwarnungsstufe ausgerufen.
Das Betreiben der Grillplätze der Stadt Bingen am Rhein ist deshalb nicht mehr zu verantworten. Die Ordnungsbehörde hat den Betrieb der Grillplätze aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres untersagt.
Bereits bestehende Mietverträge können für einen späteren Termin aufrechterhalten oder in Abstimmung mit dem städtischen Gartenamt aufgrund der besonderen Situation aufgelöst werden. In diesem Fall wird die Gebühr zurückerstattet. Personen, die bereits einen Mietvertrag besitzen, setzen sich bitte mit dem Gartenamt unter der Nummer 06721 41316 in Verbindung.
Die Stadtverwaltung Bingen am Rhein wird in der Presse informieren, sobald die Grillplätze wieder angemietet werden können.