Karlsruhe – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Karlsruhe – Unfall mit Straßenbahn
Karlsruhe (ots) – Ein 74-Jähriger befuhr am Montag, gegen 19:50 Uhr, die Karlsruher Michiganstraße in nordwestlicher Richtung. Um geradeaus weiter auf der Alfons-Fischer-Allee zu fahren, musste er einen Bahnübergang passieren. Hierbei wurde sein Skoda von einer Straßenbahn im Bereich der hinteren Türe erfasst. Das Auto wurde nach rechts gegen einen Ampelmasten geschleudert. Der 74-Jährige zog sich schwere Verletzungen zu und musste in ein Krankenhaus gebracht werden.
Die Ursache des Unfalls ist noch nicht geklärt. Technische Probleme an der Ampelanlage sind nicht auszuschließen. Durch die tiefstehende Sonne war zudem eine Sonnenblendung gegeben. Insgesamt entstand ein Sachschaden von etwa 25.000 Euro. Der Skoda musste abgeschleppt werden.
Sachdienliche Hinweise nimmt das Autobahnpolizeirevier Karlsruhe gerne telefonisch unter 0721/944840 entgegen.
Karlsruhe – hohe Beanstandungsquote bei Omnibuskontrollen
Karlsruhe (ots) – Von 15 Reisebussen, die am Samstag und Sonntag im Bereich Karlsruhe kontrolliert wurden, waren nur zwei ohne Beanstandungen. Nach dem schweren Busunfall auf der Autobahn A5 bei Karlsruhe, nahmen Beamte der Verkehrsüberwachung Karlsruhe am Wochenende schwerpunkmäßig Reisebusse, die im sogenannten Gelegenheitsverkehr mit Reisegruppen unterwegs waren, unter die Lupe. Besonderes Augenmerk wurde auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten gelegt. Überwiegend wurden falsche Eingaben in den digitalen Fahrtenschreiber festgestellt. Hierdurch wurden Fahrzeiten im gesetzlichen Rahmen aufgezeichnet, obwohl die tatsächlichen Fahrzeiten erheblich länger waren. So hatte ein Fahrer bereits eine dreistündige Autofahrt bis zur Busübernahme hinter sich. Diese Zeit hatte er als Ruhezeit erfasst, obwohl dies als Arbeitszeit zu erfassen ist. Die anschließende Fahrt mit dem Reisebus wäre, bei korrekter Erfassung der Arbeitszeit nicht durchführbar gewesen. Ein weiter Fahrer hatte einen Omnibus von England bis Köln gefahren. Dort übernahm ein anderer Fahrer den Bus. Er saß bei der Kontrolle als Passagier im Bus. Die Weiterfahrt nach München hatte er als Ruhezeit in den digitalen Fahrtenschreiber eingegeben, da er dort den Bus als Fahrer wieder übernehmen sollte. Diese Fahrt hätte jedoch als Bereitschaftszeit aufgezeichnet werden müssen, was eine entsprechende Ruhezeit nach sich gezogen und die Abfahrt des Reisebusses in München verzögert hätte. Neben den Busfahrern müssen auch die Verantwortlichen der jeweiligen Busunternehmen mit einem Bußgeld rechnen.