Symbolbild Bundespolizei, Wappen

Frankfurt/Main (ots) – Am 7. August räumte die Bundespolizei aus Sicherheitsgründen die Sicherheitsbereiche der Flugsteige A und Z des Flughafens Frankfurt am Main.

Grund für die Räumung war ein individuelles Versehen einer Luftsicherheitskraft. Diese hatte gegen 10:55 Uhr bei der Kontrolle einer vierköpfigen Familie nach einem sogenannten Wischtest den angezeigten Anfangsverdacht eines Detektionsgerätes übersehen und die Familie ohne eine zwingend erforderliche weitere Überprüfung in den Sicherheitsbereich entlassen.

Als der angezeigte Alarm von einer anderen Luftsicherheitskraft bemerkt wurde, konnte die Familie im Nahbereich der Kontrollstelle nicht mehr festgestellt werden. Daraufhin informierte die Luftsicherheitskraft die Bundespolizei über den Sicherheitsvorfall.

Der verantwortliche Einsatzleiter der Bundespolizei ordnete daraufhin umgehend einen Einsteigestopp sowie die Räumung und die Absuche des betroffenen Terminalbereiches an, um eine Gefährdung für die Sicherheit des Luftverkehrs auszuschließen.

Nach erfolgter Videoauswertung konnte die Familie identifiziert und im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung gefunden werden. Die Personen wurden zu den Umständen der Kontrolle befragt und entsprechend nachkontrolliert. Nachdem zweifelsfrei feststand, dass von der Familie keinerlei Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs ausging, wurde der mittlerweile geräumte und abgesuchte Sicherheitsbereich gegen 13:40 Uhr durch die Bundespolizei freigegeben.

Die Abfertigung wurde gegen 14:30 Uhr wieder aufgenommen. Durch die notwendigen polizeilichen Einsatzmaßnahmen kam es zu erheblichen Einschränkungen im Flugbetrieb. Die Ermittlungen zu den genauen Umständen dauern an.