Kreis Mainz-Bingen – Der Landkreis Mainz-Bingen investiert jährlich rund drei Millionen Euro in Ausbau und Instandhaltung seiner Straßen.
Insgesamt steht der Kreis mit seinen Straßen damit vergleichsweise gut da: Während in ganz Rheinland-Pfalz nach kürzlich veröffentlichten Zahlen des Landesbetriebs Mobilität (LBM) etwas mehr als ein Drittel der Kreisstraßen mit 4,5 bis 5 bewertet wurden, haben in Mainz-Bingen nur 22,1 Prozent der betreffenden Verkehrswege den entsprechenden Schwellenwert unterschritten, nach dem dringender Handlungsbedarf besteht.
„Durch den Ausbau der K 22 zwischen Breitscheid und der Kreisgrenze reduziert sich dieser Wert für uns nochmals erheblich“,
sagte Landrätin Dorothea Schäfer. Die Arbeiten dort dauern voraussichtlich bis 28. September. Die für das kommende Jahr geplanten Projekte befinden sich derzeit intern in der Abstimmung und werden Ende August im Ausschuss beraten.
Bei den Investitionen in seine Straßen sind den Kreisen im Land enge finanzielle Grenzen gesetzt. Das gilt selbstverständlich auch für Mainz-Bingen: Der Rahmen wird vom Land vorgegeben, nur was gefördert wird, kann auch ausgebaut werden – für Mainz-Bingen sind dies derzeit zwischen 500.000 und 600.000 Euro jährlich. Bei einer Förderquote von 50 Prozent heißt dies, dass der Landkreis etwa 1,2 Millionen Euro in den Ausbau der Kreisstraßen stecken kann. Je nach Sanierungsbedarf reicht das Geld so lediglich für zwei bis drei Projekte im Jahr.
„Dies ist leider nicht genug, um mit dem Substanzverzehr an den Kreisstraßen Schritt zu halten“,
sagte der Erste Kreisbeigeordnete Steffen Wolf.
Neben den Investitionen wird das Kreisstraßennetz noch im Rahmen der laufenden Unterhaltung instand gehalten. Dazu zählen kleinere Arbeiten, wie etwa die Deckschichtsanierung bis zu einer Tiefe von 4 Zentimeter, Straßenmarkierungen oder die Anlage und Pflege von Banketten. Bei der laufenden Unterhaltung ist der Landkreis an keine finanziellen Vorgaben gebunden. Je nach Bedarf belaufen sich die Kosten hierfür auf etwa 1,8 Millionen Euro pro Jahr.
Wann welche Projekte wie realisiert werden, legt der Kreistag auf Empfehlung des Verkehrsausschusses fest. Die Vorlage dazu erarbeitet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem LBM – auf Grundlage der sogenannten „Kreisstraßenzustandserfassung“. Die letzte datiert aus dem Jahre 2016, deren Ergebnisse ins mittelfristige Kreisstraßenbauprogramm des Landkreises Mainz-Bingen eingeflossen sind. Die zeitlichen Abläufe legt also der Kreis als Baulastträger fest, die konkreten Projekte liegen dann in den Händen des LBM. Ob die Zeitpläne am Ende aufgehen, hängt jedoch auch von vielen externen Faktoren ab. Zum Beispiel können widrige Wetterverhältnisse beim geplanten Baubeginn oder Probleme im Vergabeverfahren wegen fehlender Angebote die Pläne schnell mal durcheinanderbringen. Um aber dennoch einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, steht die Fachabteilung der Kreisverwaltung permanent in Kontakt mit dem LBM und den angeschlossenen Straßenmeistereien:
„Die Zusammenarbeit mit dem LBM ist gut“,
sagte Steffen Wolf.