Frankfurt am Main – Mit 107 berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen ist das Hessische Consular Corps Frankfurt am Main das zweitgrößte in Deutschland und spiegelt einmal mehr die Internationalität der Mainmetropole wider. Die berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen halten sich mit 53 respektive 54 fast die Waage. In der Liste finden sich Staaten von A bis Z wie Antigua und Barbuda, das Königreich Lesotho oder die Republik Zypern. Zuständig für das Hessische Consular Corps ist das Protokoll der Hessischen Staatskanzlei. Mit 122 berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen hat München das größte Consular Corps.
Ein Konsulat ist im völkerrechtlichen Sinne eine Auslandsvertretung, der ein Konsul oder eine Konsulin vorsteht. Dabei wird zwischen Berufs- und Honorarkonsuln unterschieden. Im Unterschied zu einer Botschaft, welche die Regierung eines Landes vertritt, gelten Konsulate nicht als diplomatische Vertretungen eines Staates, sondern sind vielmehr die Vertretung der Verwaltung eines Landes. Die Rechtsverhältnisse deutscher Konsuln gegenüber Deutschland ergeben sich aus dem Konsulargesetz.