Worms – Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung ist in diesem Jahr ein vermehrtes Wespenaufkommen festzustellen. Wespennester werden verstärkt an Gebäuden oder im Garten vorgefunden. Von den einigen Hundert Wespenarten in Deutschland werden zumeist nur die Kurzkopfwespen, wie die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe, als lästig und aggressiv wahrgenommen, wenn sie an den Kuchen gehen oder den Essenstisch aufsuchen. Sie zeichnen sich durch ihre große Volksstärke von bis zu 10.000 Tieren aus. Langkopfwespenarten wie z.B. die Mittlere Wespe oder die Haus-Feldwespe hingegen sind friedlich und kommen dem Menschen beim Essen nicht in die Quere.
Im August und September haben Wespen und Hornissen ihren Aktivitätshöhepunkt. Die alte Königin stirbt im Herbst und ihr Wespenstaat löst sich in Abhängigkeit der Außentemperatur bis Anfang November auf. Die heimatlos gewordenen Arbeiterinnen sterben spätestens bei einem Kälteeinbruch. Die begatteten Jungköniginnen überdauern den Winter schlafend in einer Winterstarre und Gründen im Frühjahr einen neuen Staat. Wespen sind soziale Tiere, die viele Schädlinge vertilgen, wie z.B. Blattläuse, Fliegen, Mücken und andere Kleininsekten. Auch geschwächte oder kranke Honigbienen der Imker werden von den Wespen vertilgt oder sie werden im Nest den Larven zur wichtigen Proteinversorgung gefüttert. Für die Imker ist dies ein wertvoller Beitrag für die Gesunderhaltung des Bienenstocks. Auch Forstleute freuen sich, wenn Wespen Baumschädlinge vertilgen.
Doch was können die Bürgerinnen und Bürger tun, sobald ein Wespenvolk sich im Rollladenkasten oder über der Terrassentür eingenistet hat? Übertriebener Ordnungssinn und Angst vor Wespen führt oft zu einer Zerstörung der Nester, auch wenn es sich um friedliche Arten und nicht um Kurzkopfwespen (z.B. die Deutsche Wespe) handelt. Wer das selbst macht, bringt sich oft unnötig in Gefahr. Aber: Durch das Bundesnaturschutzgesetz sind grundsätzlich alle Tiere und somit auch alle Wespen vor Zerstörung der Nester und der Tötung der Tiere geschützt. Alle heimischen Wespenarten, wie auch Hornissen, Hummeln und Honigbienen stehen gemäß § 1 Satz 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) unter besonderem Schutz.
Um Konflikte zu vermeiden können laut NABU folgende Verhaltensregeln zu einer friedlichen Koexistenz beitragen: Nicht nach Wespen schlagen oder wegpusten, einen Abstand von zwei bis drei Metern vom Nest halten, süße und fleischhaltige Nahrungsmittel abdecken, keine offenen Lebensmittel und Abfälle liegen lassen, süße Getränke mit dem Strohhalm trinken (besonders bei Dosen), Holzverschalungen pflegen und mit umweltfreundlichen Lacken streichen, damit Wespen das Holz nicht als Nistmaterial verarbeiten, vorsichtig sein beim Barfußlaufen über Gras, Finger und Mundwinkel von Kindern sauber halten, Obst früh ernten und sammeln, damit die Wespen nicht durch Fallobst angezogen werden, Fliegengitter an Fenster und Türen mit einer Maschenweite kleiner als drei Millimeter anbringen und existierende Wespennester in Nischen oder Jalousienkästen nicht einschließen. Die wütenden Wespen suchen sich dann einen neuen Ausgang.
Sobald Wespennester an kritischen Stellen am und im Wohnbereich bestehen oder Personen allergische Reaktionen gegen Wespenstiche zeigen, sind Maßnahmen zur Umsiedlung durch einen Schädlingsbekämpfer angeraten. Bei extrem ungünstigen Standorten der Nester kann es im äußersten Fall auch zur Tötung der Tiere kommen. Soweit diese Fälle auftreten, bittet die Untere Naturschutzbehörde um Kontaktaufnahme oder sich direkt an einen Experten zu wenden, der dazu autorisiert ist. Naturbewusste Schädlingsbekämpfer versuchen zunächst die Umsiedlung der Tiere zu erreichen.
Weitere Informationen gibt es bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadtverwaltung Worms, Wolfgang Reich, Telefon: 06241/853-3505, E-Mail: wolfgang.reich@worms.de. Allgemeine Information zum Natur- und Artenschutz in Worms finden Interessierte auf der Internetseite https://www.worms.de/de/mein-worms/umwelt/naturschutz.