Karlsruhe / Weinheim – Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Weinheim vom 10. Juni 2018 ist gültig. Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist war ein Einspruch gegen die Wahl eingegangen. Diesen Einspruch hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Entscheidung vom 10. August 2018 zurückgewiesen.
Der Einspruch ist zulässig, aber unbegründet. Die geltend gemachten Wahlmängel liegen nicht vor. Der Einspruch war daher zurückzuweisen.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden. Die Entscheidung ist demnach noch nicht bestandskräftig.
Stellungnahme der Stadt Weinheim und des gewählten künftigen OB Manuel Just:
Die Stadt Weinheim reagiert erleichtert auf die Entscheidung des Regierungspräsidiums. „Wir waren uns sehr sicher, dass unser Wahlamt gewissenhaft gearbeitet hat“, erklärte Erster Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner. Er wertet die Einschätzung des als klares Signal, auch was eine mögliche Klage angeht. Alles andere wäre in der Bevölkerung nur weiter auf Unverständnis gestoßen.
„Wir sind einen wichtigen ersten Schritt weiter“, so Fetzner. In den nächsten Tagen werde man das rund 20-seitige Schreiben des Regierungspräsidiums nun genauer analysieren müssen. In diese Richtung äußerte sich auch Manuel Just als gewählter nächster Oberbürgermeister von Weinheim, dem damit auch die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Wähleradressen bescheinigt worden ist.
Dr. Fetzner: „Mit großer Erleichterung habe ich das Prüfungsergebnis des Regierungspräsidiums Karlsruhe und die Zurückweisung des Einspruchs gegen die Oberbürgermeisterwahl in Weinheim zur Kenntnis genommen. Dass gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums voraussichtlich vorgegangen wird, erstaunt mich nicht, denn dieses Vorgehen entspricht der zwischenzeitlich systematischen Handlungsweise der Dauer-Bürgermeisterkandidatin Miller. Ich führe seit gestern die Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters zusätzlich zu meinen Aufgaben im Technischen Dezernat und bin sehr zuversichtlich, dass alle Entscheidungen und Beschlüsse zum Wohle unserer Stadt getroffen werden. Wenn die ein oder andere Bürgeranfrage nicht in der gebotenen Eile beantwortet werden kann, bitte ich um Nachsicht aufgrund der mir aktuell obliegenden Aufgabenfülle.“