Wiesbaden – Rund 468.000 Personen bezogen zum Jahresende 2017 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr (728.000 Personen) entspricht dies einem Minus von knapp 36 %. Damit hat sich die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher zum zweiten Mal in Folge verringert (2015/2016: -25 %).
Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine der in § 1 AsylbLG aufgeführten Voraussetzungen erfüllen (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz, Duldung, Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar, Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder, noch nicht gestattete Einreise über einen Flughafen sowie Folge- oder Zweitantrag). Ausländerinnen und Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind hingegen nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und deshalb in dieser Statistik nicht enthalten.
Die Regelleistungen teilen sich zu je 50 % auf Grundleistungen sowie auf die erhöhten Sätze analog der Hilfe zum Lebensunterhalt auf. Die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG sollen den notwendigen Lebensbedarf decken. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland werden den Leistungsberechtigten nach § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen erhöhte Sätze der Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend den Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Gegenüber dem Vorjahr sank dabei die Zahl der Grundleistungsempfängerinnen und -empfänger um rund 59 %, während die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger der erhöhten Sätze um gut 45 % zunahm.
66 % der Regelleistungsempfänger waren männlich und 34 % weiblich. Fast 30 % waren noch nicht volljährig, rund 69 % im Alter zwischen 18 und 64 Jahren und etwa 1 % bereits 65 Jahre und älter. Mit 55 % stammten zum Jahresende 2017 die meisten Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger aus Asien. 22 % stammten aus Afrika und 20 % aus Europa.
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Zum Jahresende 2017 erhielten 186.000 Personen besondere Leistungen. Darunter waren 2.000 Empfängerinnen und Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten. Meist wurden sie aber parallel zu den Regelleistungen erbracht.
Während die Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen jeweils nur Personen mit bestehendem Leistungsbezug zum Jahresende ausweist, betrachtet die Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG das gesamte Berichtsjahr.
Die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG betrugen im Jahr 2017 knapp 5,9 Milliarden Euro brutto. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Ausgaben um rund 38 %. Durch die hohe Zunahme von Schutzsuchenden im Zeitraum August 2015 bis März 2016 und die damit verbundene Arbeitsbelastung in den Berichtsstellen wurden viele Ausgaben erst (nachträglich) im Jahr 2016 verbucht. Die Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG waren somit für das Jahr 2016 übererfasst, sodass die tatsächliche Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr bei den Ausgaben geringer sein könnte. 78 % der Ausgaben im Jahr 2017 wurden für Regelleistungen und 22 % für besondere Leistungen erbracht. Den Bruttoausgaben standen Einnahmen (zum Beispiel Rückzahlung gewährter Hilfen oder Leistungen von Sozialleistungsträgern) in Höhe von 283 Millionen Euro gegenüber. Die Nettoausgaben betrugen somit knapp 5,6 Milliarden Euro.