Korbach – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Waldeck-Frankenberg – Polizei warnt erneut vor Gewinnversprechen am Telefon
Korbach (ots) – Betrügerische Gewinnversprechen nehmen kein Ende, wie zwei neue Fälle aus Twistetal und Waldeck belegen. In beiden Fällen wurde den vermeintlichen Gewinnern am Telfon ein sehr hoher Bargeldgewinn vorgegaukelt. vor Auszahlung des Gewinnes musste eine Bearbeitungsgebühr gezahlt werden. Im ersten Fall kaufte die vermeintliche Gewinnerin daraufhin Gutscheine von Amazon und gab die Gutscheinnummer in einem weiteren Telefonat an die Betrüger weiter. Dadurch ist das Geld unwiederbringlich verloren. Im anderen Fall überwies der vermeintliche Gewinner einen vierstelligen Bargeldbetrag als Bearbeitungsgebühr nach Georgien.
Immer wieder die gleiche Masche. Betrüger versuchen an das Geld leichtgläubiger Menschen zu gelangen. Mit einem angeblichen Gewinn von mehreren Zehntausend Euro versuchen sie immer wieder zumeist ältere Menschen dazu zu bringen, mehrere Hundert Euro für die Zustellung des Gewinns zu zahlen (Die geforderte Summe variiert). Dazu soll die Summe vorab zumeist in ein osteuropäisches Land überwiesen werden oder man soll sogenannte Steam- oder I-Tunes-Karten oder auch Amazon-Gutscheine erwerben. Die Täter erfragen in einem weiteren Telefonat die Nummern der Gutscheine. Werden die Codes dieser Gutscheine an die Täter übermittelt, können diese unmittelbar auf das erworbene Guthaben zugreifen – das eingesetzte Geld der gutgläubigen Opfer ist dann unwiederbringlich verloren.
Bei derartigen Gewinnversprechen am Telefon rät die Polizei: Beenden Sie das Gespräch und informieren Sie umgehend die Polizei.
Grundsätzlich gilt: Soll für einen angeblichen Gewinn eine Gegenleistung gezahlt werden, handelt es sich um Betrug.
Und so schützen Sie sich:
- Seien Sie vorsichtig bei Gewinnversprechen, insbesondere dann, wenn die Übergabe an Bedingungen geknüpft ist, zum Beispiel an das Zahlen einer Geldsumme, den Besuch einer Veranstaltung oder den Anruf einer kostenpflichtigen Hotline (Telefondienst)!
- Nehmen Sie nur Gewinne an, wenn Sie auch bewusst an einem Gewinnspiel – und zwar bei einem seriösen Unternehmen – teilgenommen haben. Ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals an eine Bedingung knüpfen, zum Beispiel das Zahlen einer Gebühr oder die Teilnahme an einer Veranstaltung!
- Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Rufnummer!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn abzufordern, d.h. keine Gebühren zahlen oder kostenpflichtige Hotlines anrufen!
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches!
- Hinweis für Angehörige: Klären Sie ihre Familienangehörigen über diese Betrugsmasche auf
Waldeck-Frankenberg – Betrug im Namen des Amtsgerichtes – SIEHE FOTO
Korbach (ots) – Immer wieder fallen Menschen auf betrügerische Rechnungen von vermeintlichen Behörden rein. Sie werden per Email oder aber mit der Post zugestellt. Rechnungen von der GEZ, von Telefonanbietern, Staatsanwaltschaft, Verwaltungen oder wie im jüngsten Fall vom Amtsgericht Korbach sind im Umlauf. All diese betrügerischen Schreiben haben eines gemeinsam. Sie zielen darauf ab, leichtgläubigen Opfern ihr Geld aus der Tasche zu ziehen. Da die Drahtzieher meistens im Ausland sitzen, ist das Geld im Falle einer Zahlung unwiederbringlich verloren.
Die betrügerischen Schreiben werden immer besser, waren sie vor einiger Zeit noch mit Rechtschreibfehlern behaftet, die durch die Nutzung von Übersetzungsprogrammen herrühren, sind diese heute kaum noch zu finden. Erkennen kann man sie nur, wenn man sehr aufmerksam ist.
In diesem Fall sollte ein Betrag von 870 Euro für die Neueintragung eines Gewerbebetriebes in das Handelsregister gezahlt werden. Offenkundig wird der versuchte Betrug erst durch den anhängenden Zahlungsbeleg, der eine IBAN-Nr. für Lettland ausweist. Als Zahlungsempfänger ist aber das Amtsgericht Korbach, Zahlstelle angegeben.
Tipps der Polizei:
- Rechnungen aufmerksam lesen und auf Ungereimtheiten achten, wie z.B.: fehlenden Daten des Rechnungsstellers oder Rechtschreibfehler
- Wenn Zweifel an der Echtheit der Rechnung bestehen, vor Zahlung den Rechnungssteller kontaktieren.
- Achten Sie auf die IBAN -Nr. Sollte die Zahlung auf ein ausländisches Konto geleistet werden, liegt Betrug nahe.
- Kontaktieren sie im Zweifel ihre zuständige Polizeidienststelle.