Kreis Darmstadt-Dieburg: Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen

Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet Finanzierungsberatung vor Bau oder Kauf von Wohneigentum an

Darmstadt-Dieburg – Das Land Hessen fördert auch weiterhin die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Bau oder Kauf von neugeschaffenem Wohnraum mit einem Hessenbaudarlehen. „Die Voraussetzung dafür ist, dass ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist und die Einkommensgrenze eingehalten wird“, erläutert Darmstadt-Dieburgs Sozial- und Jugenddezernentin Rosemarie Lück.

Der Wohnraum soll für die Familie zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Das Eigenkapital sollte 15% der Gesamtkosten betragen. Die Einkommensgrenze richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder. Bei einem Arbeitnehmerhaushalt mit zwei Kindern liegt diese bei rund 81.000,-€ Bruttoeinkommen. Generationenverbundenes Wohnen wird auch gefördert.

Auch in der Zeit günstiger Zinsen ist mit der Förderung eine geringere Belastung für die Familien zu erzielen. Derzeit beträgt der Zinssatz für die Darlehen des Landes Hessen 1,10% bei zehnjähriger Festschreibung. Oft erhalten Antragsteller bei Banken einen Zinsvorteil, wenn ein Darlehen durch das Land Hessen gewährt wird.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet für Bauvorhaben innerhalb des Landkreises Beratungen vor Abschluss des Kaufvertrages oder vor Baubeginn über das Fachteam Wohnbauförderung an.

Ein Beratungstermin kann unter der Telefonnummer 06151/881-2167 vereinbart werden. Weitere Informationen online unter www.ladadi.de/wohnbauförderung