Landau – Geboren wurden sie in Italien, Polen, Rumänien, Spanien, Frankreich, der Ukraine, Mali, Montenegro, Iran, Afghanistan, Algerien, dem Kosovo, Albanien, Thailand, der Türkei oder Kasachstan, doch nun sind sie (auch) deutsche Staatsangehörige: 25 Menschen aus 16 verschiedenen Nationen wurden jetzt in Landau eingebürgert. Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron überreichte den Frauen, Männern und Kindern im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Empfangssaal des Rathauses ihre Einbürgerungsurkunden.
„Ein schöner, freudiger und feierlicher Anlass“, betonte Dr. Ingenthron, der den Einbürgerungstermin in Vertretung von Oberbürgermeister Thomas Hirsch wahrnahm und auch in dessen Namen den 25 Eingebürgerten herzlich gratulierte. „Die meisten von Ihnen leben schon seit vielen Jahren in Deutschland und ich begrüße ausdrücklich, dass Sie sich entschlossen haben, nun auch die deutsche Staatsbürgerbürgerschaft anzunehmen.“ Damit seien für die Eingebürgerten viele Rechte, wie etwa die Freizügigkeit, die Reisefreiheit ohne Visum und der vollständige Schutz vor Ausweisung verbunden, führte Dr. Ingenthron aus – gleichzeitig aber auch bedeutsame Pflichten, allen voran das aktive Mitwirken in und für die Demokratie in Deutschland. „Bei der Kommunalwahl im kommenden Jahr sind Sie alle wahlberechtigt und ich bitte Sie, von dieser so wichtigen Bürgerpflicht auch Gebrauch zu machen“, so Dr. Ingenthron.
Gleichzeitig ermunterte der Bürgermeister die Eingebürgerten, sich aktiv in das gesellschaftliche Leben in der Stadt Landau einzubringen. „Ich freue mich, dass sie Landau als Ihre Heimatstadt gewählt haben“, bekräftigte er. „Hier leben Menschen aus 110 Nationen friedlich zusammen und bereichern auf vielfältige Weise das Zusammenleben in unserer Stadt. Seien Sie ein Teil davon! Je mehr sich einbringen und je mehr Menschen für einander einstehen, desto mehr ist die Gemeinschaft mehr als nur die Summe ihrer Teile.“
Die Stadt Landau führt dreimal im Jahr offizielle Einbürgerungsfeierlichkeiten durch – im Frühjahr, Sommer und Herbst. Wer bei der Einbürgerung älter als 16 Jahre ist, muss den Eid „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte“ ablegen, bevor er die Einbürgerungsurkunde überreicht bekommt. Bei der jüngsten Einbürgerungsfeier wurden vier Minderjährige eingebürgert, der jüngste Neubürger war vier Jahre alt.
Eingebürgert werden kann, wer unter anderem seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen kann. Weitere Kriterien teilt die Ausländerbehörde der Stadt Landau auf Nachfrage mit. Viele der Eingebürgerten behalten ihre bisherige Staatsangehörigkeit und führen nach der Einbürgerung als Deutsche die doppelte Staatsangehörigkeit.