Landau – Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen den inzwischen 55-jährigen Mann aus Landau, der am 23. März 2018 vom Landgericht Landau zu einer Freiheitsstrafe wegen vergleichbarer Delikte verurteilt wurde, eine neue Anklage zum Amtsgericht Landau wegen fünf Fällen der gemeinschädlichen Sachbeschädigung erhoben.
Dem Mann wird in der Anklage vorgeworfen, in der Zeit vom 27.03.2018 bis 24.07.2018 in fünf Fällen insgesamt sechs Verkehrsschilder, fünf Tourismusschilder der Stadtverwaltung Landau und eine private Werbeanlage im Stadtgebiet von Landau durch das Aufkleben von selbst gefertigten Plakaten beschädigt zu haben. Die Plakate waren so angebracht, dass ihre Informationsfunktion und bei den Verkehrsschildern darüber hinaus ihre Warnfunktion erheblich beeinträchtigt wurde. Es soll jeweils ein fest haftender Kleber verwendet worden sein, wodurch sich die Plakate nicht oder nur mit erheblichem Aufwand rückstandsfrei entfernen ließen. Durch die angeklagten Taten soll ein Sachschaden von über 5.000 Euro entstanden sein.
Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage wie das Landgericht im März dieses Jahres davon aus, dass der Angeschuldigte bei der Begehung der Taten aufgrund einer psychischen Erkrankung zwar vermindert schuldfähig, nicht jedoch schuldunfähig gewesen ist.
Das Amtsgericht hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Hintergrundinformation:
Der Angeschuldigte wurde am 23. März 2018 vom Landgericht Landau wegen 14 Fällen der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und weiterer 14 Fälle der Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Angeschuldigte hat gegen jenes Urteil Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.