Kreis Bad Kreuznach – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Verkehrsunfallflucht
Bad Kreuznach (ots) – Am Donnerstag, gegen 16.20 Uhr parkte ein Anwohner sein Fahrzeug in der Römerstraße kurz vor der Einmündung in die Wilhelmstraße am rechten Fahrbahnrand. Als er wenig später wegfahren wollte, musste er feststellen, dass sein linker Außenspiegel abgefahren worden war. Der Verursacher setzte seine Fahrt fort ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. An dem geparkten Fahrzeug entstand ein Schaden von ca. 500,-EUR.
Versuchte Entsorgung von BTM vergebens
Kirn (ots) – Am 30.08.2018 fiel einer Funkstreife in Kirn hinter dem Edeka Markt in der Kallenfelser Straße eine verdächtige Person auf. Die Person sollte einer Personenkontrolle unterzogen werden. Bei bemerken der Funkstreife versuchte die 21-jährige männliche Person sich noch zweier Tütchen zu entledigen in dem er diese versuchte in den Hahnenbach zu werfen. Die Tütchen landeten jedoch auf der betonierten Uferbefestigung und konnten im Anschluss mit Hilfe einer langen Leiter des städtischen Bauhofs geborgen werden. In dem einen Tütchen befanden sich 2 Ecstasy Pillen, in dem anderen lediglich Restanhaftungen von Cannabis. Den jungen Mann erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das BTMG. Nach der weiteren Personendurchsuchung wurde er entlassen.
Trunkenheitsfahrt
Meisenheim (ots) – Zunächst hat es “nur” nach einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit ausgesehen, doch dann ergab das gerichtsverwertbare Alkoholmessgerät einen höheren Wert: Eine Blutprobe wurde notwendig. Die Streife hatte den Verkehrsteilnehmer in der Nacht zum Freitag in der Hans-Franck-Straße kontrolliert. Leichter Alkoholgeruch machte eine Überprüfung notwendig. Bei dem Test mit dem Alkoholtestgerät der Streifenbesatzung wurde noch ein Wert unter der Grenze zur Straftat gemessen. Auf der Dienststelle erfolgte eine zweite Feststellung, allerdings mit einem Ergebnis über dem Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille).
Die Ergebnisse des Evidential-Test-Gerätes sind im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren als Beweismittel zugelassen. Für die jetzt fällige Strafanzeige musste allerdings eine Blutprobe entnommen werden. Zudem wurde der Führerschein sichergestellt.