Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Verkehrsunfallflucht dank aufmerksamen Zeugen aufgeklärt
Beindersheim (ots) – Am 31.08.2018, gegen 21:25 Uhr beschädigt ein Verkehrsteilnehmer in der Lorscher Straße in Beindersheim ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug und entfernt sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle, ohne den Vorfall zu melden. Durch aufmerksame Nachbarn wird der Unfallverursacher beim Verlassen der Unfallstelle beobachtet, das Kennzeichen notiert und die Polizei verständigt. Diese kann den Fahrzeugführer kurze Zeit später feststellen. Den 53-Jährigen aus Ludwigshafen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Unerlaubten Entfernens von einer Unfallstelle. An dem geparkten Fahrzeug entsteht durch den Unfall ein Sachschaden in Höhe von 1500EUR.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.