Karlsruhe – Sperrmüll, der Tage- und teilweise Wochen vor dem beantragten Abholtermin auf den Gehwegen steht ist ein Ärgernis. Nicht nur, weil dadurch das Ortsbild verschandelt wird, sondern weil dies auch Gefahren birgt, wenn zum Beispiel Fußgänger wegen blockierter Gehwege auf die Straße ausweichen müssen oder spielende Kinder sich an scharfkantigen sperrigen Abfällen verletzen. Dazu kommt, dass der Sperrmüll umso mehr durchwühlt und zerfleddert wird, je länger er steht und nicht selten gesellen sich zum ordnungsgemäß angemeldeten Sperrmüll auch weitere und unerwünschte Abfälle wie Altreifen, Spiegel oder Glasscheiben, die vom Abfuhrunternehmen nicht mitgenommen werden dürfen und anschließend vom „Eigentümer“ weggeräumt werden müssen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe appelliert deshalb, angemeldeten Sperrmüll erst kurz vor dem vereinbarten Abfuhrtermin bereitzustellen. Im Hinblick darauf, dass die Sperrmüllabfuhr ab 6.00 Uhr morgens beginnt sollte der Sperrmüll deshalb am besten am Vorabend des Abholtages an den Straßenrand zu stellen.
Abgeholt wird nur Sperrmüll, der zuvor beim Abfallwirtschaftsbetrieb oder über das Bürgermeisteramt angemeldet wurde. Notwendig ist auch eine möglichst genaue Angabe, welche Art und Menge von Sperrmüll abgeholt werden soll. Erst nach der Anmeldung erhält man den verbindlichen Abfuhrtermin.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist weiter darauf hin, dass der Sperrmüll immer sortiert nach „Altholz“, „Metalle / Elektrogroßgeräte“ und „Restsperrmüll“ bereitgestellt werden muss, da er getrennt nach diesen drei Sperrmüllarten eingesammelt wird. Ein Fahrzeug sammelt das Altholz, ein weiteres den Restsperrmüll und ein drittes Fahrzeug nimmt die Metalle und Elektrogroßgeräte mit. Aus diesem Grund kann sich die Abholung auch über mehrere Tage erstrecken, da die jeweiligen Einsatzfahrzeuge von Kunde zu Kunde fahren und dort jeweils den Sperrmüll abholen.