Bad Kreuznach – Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat aufgrund von Strafanzeigen der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen neun sudanesische Staatsangehörige im Alter zwischen 19 und 32 Jahren wegen Vergehen des unerlaubten Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel.
Den vollziehbar ausreisepflichtigen Beschuldigten, deren Abschiebung nach Italien angeordnet und nicht ausgesetzt ist, liegt zur Last, sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel im sogenannten Kirchenasyl in vier evangelischen Kirchengemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis aufzuhalten oder aufgehalten zu haben. In allen Fällen ist die in der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der evangelischen und katholischen Kirche vom 24. Februar 2015 zugesagte nochmalige Einzelfallüberprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (sogenanntes „Härtefall-“ oder „Dossier-Verfahren“) abgeschlossen. Nach Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben die dortigen Prüfungen der von der evangelischen Kirche des Rheinlands eingereichten Dossiers ergeben, dass keine besonderen individuellen Härten vorgetragen wurden, die gegen eine Überstellung der Ausländer nach Italien sprechen.
Aufgrund derselben Strafanzeigen hat die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen fünf Pfarrerinnen und Pfarrer aus vier evangelischen Kirchengemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Ihnen liegt zur Last, die vollziehbar ausreisepflichtigen sudanesischen Staatsangehörigen im sogenannten Kirchenasyl zu beherbergen und ihren Lebensunterhalt zu gewährleisten und dadurch deren unerlaubten Aufenthalt zu fördern.
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat die Ermittlungen aufgenommen, was auch die Gewährung rechtlichen Gehörs für die Beschuldigten einschließt.