Karlsruhe – In den letzten Tagen sind vermehrt Gerüchte zur aktuellen Situation des Karlsruher SC in Umlauf gekommen, die einer Klarstellung bedürfen. Hierzu erklären das KSC-Präsidium und der KSC-Verwaltungsrat:
1. Aktuelle wirtschaftliche Lage
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des KSC sind bekanntermaßen seit vielen Jahren nicht einfach. Der Abstieg in die 3. Liga im Jahr 2017 tat dazu sein Übriges. Insbesondere fällt hier die Reduzierung der TV-Gelder von knapp 10 Millionen Euro auf rund 800.000 Euro ins Gewicht. Nach dem Abstieg waren sich alle Gremien des Vereins einig, den sofortigen Wiederaufstieg unter Einsatz erheblicher Mittel anzustreben. Der geplante und tatsächlich entstandene operative Verlust wurde dann – wie vereinbart – von verschiedenen Unterstützern ausgeglichen, unter anderem maßgeblich durch Vizepräsident Günter Pilarsky. Der tatsächliche bilanzielle Verlust liegt lediglich bei rund 85.000 Euro.
Weiterhin ist festzustellen, dass nach dem leider knapp verpassten Wiederaufstieg es erneut gelungen ist, eine Lizenz für die 3. Liga vom DFB zu erhalten. Dies war möglich, weil unsere Hausbanken uns weiterhin finanzieren und Sponsoren, Freunde sowie Unterstützer dem KSC weiterhin zur Seite stehen. Wir können deshalb bestätigen, dass die laufende Saison durchfinanziert und abgesichert ist. Dies sieht auch der DFB so. Dazu haben auch Transfereinnahmen in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro beigetragen.
Anderslautende Gerüchte und Medienberichte zur aktuellen wirtschaftlichen Lage sind schlichtweg falsch.
1.1 Höhe der Verbindlichkeiten
Ebenso nichtzutreffend sind die in einigen Medienveröffentlichungen genannten Zahlen hinsichtlich der Verbindlichkeiten des KSC. Richtig ist, dass die Verbindlichkeiten weniger als 5 Millionen Euro betragen. Darüber hinaus bestehen Rückstellungen in Höhe von rund 1 Million Euro.
1.2 Vertrag mit Michael Kölmel
Der KSC hat aus dem Jahr 2000 einen Vertrag mit dem Medienunternehmer Michael Kölmel, der durch einen Vergleich im Jahr 2010 durch das damalige Präsidium geändert wurde. Der Verein ist demnach verpflichtet, bis zu einer Höchstgrenze von 21 Millionen Euro jedes Jahr einen prozentualen Anteil aus den Einnahmen aus audiovisuellen Rechten an Herrn Kölmel zu zahlen. Ein vorzeitiger Ausstieg ist ab dem kommenden Jahr gegen eine Einmalzahlung möglich, aber nicht verpflichtend. Somit ist diese Ausstiegsmöglichkeit des KSC keine Verbindlichkeit für den Verein.
1.3 Besserungsscheine
Zudem existieren einige Besserungsscheine, welche ebenfalls keine Verbindlichkeiten darstellen. Personen und Unternehmen haben dem Verein Gelder zur Verfügung gestellt und auf deren Rückzahlung verzichtet. Dies ist eine seit mehreren Jahrzehnten geübte Praxis, nicht nur beim KSC. Eine Rückzahlungsverpflichtung würde erst bei positivem Eigenkapital plus bilanziellem Gewinn entstehen.
2. Zukunftskonzept des KSC
Das von Geschäftsführung und Präsidium ausgearbeitete und im Frühjahr gemeinsam mit dem Verwaltungsrat verabschiedete Zukunftskonzept ist personenunabhängig die Basis für die Arbeit der kommenden Jahre. Dieses Konzept beinhaltet unter anderem mögliche Pläne für eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung mit dem vorrangigen Ziel, weitere externe Kapitalgeber für den KSC zu gewinnen, allerdings unter Beibehaltung der 50+1 Regel. Die rechtliche Prüfung der Ausgliederung ist bereits im Gange. Der Prozess zur Findung einer Markenidentität ist ebenso eingeleitet und soll Anfang des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Unabhängig vom Ausgliederungsprozess soll im Interesse von Präsidium und Verwaltungsrat bereits bei der Mitgliederversammlung am 22. Oktober 2018 eine Satzungsänderung beschlossen werden, die dem Geschäftsführer mehr Kompetenzen einräumt.
Zu den beschlossenen Restrukturierungsmaßnahmen zählen auch eine deutliche Reduzierung der Ausgaben um rund 2,5 Millionen Euro. Dies betrifft sowohl Sach- als auch Personalkosten. Beim Personal hat dies neben dem Lizenzspielerbereich auch den Verwaltungsbereich betroffen. Hierbei ist das Präsidium den Vorschlägen des damaligen Geschäftsführers gefolgt. Der laufende Geschäftsbetrieb ist auch nach den personellen Änderungen voll funktionsfähig und wird unter Geschäftsführer Michael Becker stetig weiterentwickelt.
3. Stadion-Neubau
Ganz entscheidend für die Zukunft des KSC ist der Bau des neuen Stadions im Wildpark. Ohne ein neues Stadion wird es dauerhaft keinen Profifußball in Karlsruhe geben. In dieser Frage ziehen der Verein und die Stadt Karlsruhe mit dem Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup an der Spitze an einem Strang. Am Rande eines persönlichen Gesprächs am vergangenen Mittwoch, 5. September 2018 zum Stadionneubau, haben das KSC-Präsidium sowie Geschäftsführer Michael Becker mit dem Oberbürgermeister Fragen zur wirtschaftlichen und sportlichen Situation sowie zum Wechsel in der Geschäftsführung besprochen. Vereinbarungsgemäß wird der Verein dem Oberbürgermeister diese Fragen auch noch schriftlich beantworten.
4. Rolle des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat nimmt seine Aufgabe, das Präsidium in allen wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und dessen Geschäftsführung zu überwachen, vollumfänglich wahr. Eine Berichtspflicht besteht nach der Satzung nur gegenüber der Mitgliederversammlung.
Abschließend betonen Präsidium und Verwaltungsrat, dass sich beide Gremien darüber einig sind, dass der begonnene Veränderungsprozess notwendig war und weiter konsequent durchgeführt werden wird, um den Verein zukunftsfähig aufzustellen. Jetzt kommt es vor allem darauf an, dass die gesamte KSC-Familie zusammensteht, um den Verein gemeinsam voranzubringen. Ein solcher Zusammenhalt ist insbesondere im Hinblick auf die große Zukunftsentscheidung in Sachen Stadion-Neubau am 23. Oktober im Karlsruher Gemeinderat notwendig.
gez. Präsidium und Verwaltungsrat des KSC