Landau – Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.09.2018 eine neue Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und mit ihr eine Erhöhung der Stundensätze zum 01.01.2019 beschlossen. Mit der Anpassung sind die Sätze jetzt mit denen in den umliegenden Landkreisen vergleichbar.
Landrat Dietmar Seefeldt begrüßt diesen Beschluss: „Die Anforderungen an das Kindertagespflege sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Arbeit, die an der Stelle geleistet wird, ist ein wertvoller Baustein in der gesamten Kinderbetreuung. Ich freue mich, dass wir dieser Entwicklung jetzt Rechnung getragen haben, indem wir das Pflegegeld von 3 € auf 4 € für grundqualifizierte Tagespflegepersonen und von 4 € auf 5 € für grund- und aufbauqualifizierte Tagespflegepersonen erhöht haben.“
Der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent für das Jugendamt Marcus Ehrgott erinnert daran, dass sich die in der Kindertagespflege Tätigen kontinuierlich fortbilden müssen und eine enorm verantwortungsvolle Rolle übernehmen. „In der Kindertagespflege ist generell und gerade bei der Betreuung zu Randzeiten eine große Flexibilität gefordert. Das soll sich auch in der Vergütung widerspiegeln.“, so Marcus Ehrgott.