Kandel / Germersheim – Das Verwaltungsgericht in Neustadt hat dem Eilantrag des Anmelders der Demonstration für Sonntag, 23. September 2018, stattgegeben und damit das Verbot durch die Kreisverwaltung aufgehoben.
Das Gericht verweist u.a. darauf, dass durch die Kurzfristigkeit der Anmeldung und die Erfahrungen der letzten Versammlungen das Verbot nicht ausreichend begründet sei. „Damit wird die bisherige Rechtsauffassung der Kreisverwaltung bestätigt. Die Argumente, die von uns zusätzlich aufgeführt werden konnten, waren nicht wirksam genug, um das Gericht zu überzeugen. Sie rechtfertigen kein Verbot, ob es einem persönlich passt oder nicht.“ so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Die kurzfristig am Freitag, 21. September, für Sonntag, 23. September 2018, in Kandel angemeldeten Versammlung des „Frauenbündnisses Kandel“ zum Thema „Versammlungsrecht, Migrationspolitik, Demokratie, Meinungsfreiheit“ hatte die Kreisverwaltung Germersheim gestern gemäß §15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (BVersG) verboten. Angesichts der klaren Faktenlage wird die Kreisverwaltung den Weg zum Oberverwaltungsgericht nicht gehen.