Frankenthal – Am S-Bahn Haltepunkt Frankenthal-Süd wurden am Carl-Bosch-Ring in Höhe des dortigen Fußgängerüberweges parallel zur Bahn zwei Behindertenparkplätze markiert. Schwerbehinderte können nun dort in unmittelbarer Nähe zum Haltepunkt ihre Fahrzeuge abstellen.
Generell besteht im Carl-Bosch-Ring die Möglichkeit für Jedermann sein Fahrzeug auf der Fahrbahn an der Ostseite der Straße entlang der Bahnlinie abzustellen.
Das Parken auf der Fahrbahn ist hier am Fahrbahnrand entlang der Bahnlinie in diesem Bereich ausdrücklich zulässig. Nicht erlaubt hingegen ist es, das Fahrzeug in der an die Fahrbahn angrenzenden Grünanlage abzustellen.
„Es bestehen keine Bedenken, das Parken dort auf der Fahrbahn zuzulassen und dort die Fahrzeuge abzustellen“, so Beigeordneter Knöppel.
Am Fahrbahnrand auf der Ostseite des Carl-Bosch-Ringes in Höhe des Haltepunktes Frankenthal Süd wurde im November 2017 ein absolutes Halteverbot für den dort befindlichen Grünstreifen angeordnet. Dieser Anordnung vorausgegangen war, dass in der Vergangenheit immer wieder Fahrzeuge auf der dortigen Grünfläche abgestellt wurden. Daher wurde das Schild „Parken auf dem Seitenstreifen verboten“ angebracht, das sich nur auf den Grünstreifen, nicht jedoch auf das Parken auf dem Fahrbahnrand bezieht. Aus Unsicherheit über die Begrifflichkeit „Seitenstreifen“ stellen Parkplatzsuchende ihr Auto daher nur selten auf der Fahrbahn ab, was erlaubt wäre, und nutzen die vorhandene Parkmöglichkeit nicht. Gerade durch den neuen Haltepunktes Süd suchen Anreisende dort jedoch Parkmöglichkeiten.