Schwetzingen: Moltkestraße ab 1. Oktober 2018 wieder beidseitig für Kfz befahrbar

Schwetzingen – Nachdem die neuen Regelungen zur Fahrradstraße vor einigen Tagen in Kraft getreten sind, konnten erste Erfahrungen mit der neuen Verkehrsführung gesammelt werden.

Nach Rückmeldungen von Anwohner/innen aus dem Bereich Moltkestraße und südliche Marstallstraße wird die Stadt im Bereich Moltkestraße eine Anpassung vornehmen. Ab Montag, 1. Oktober 2018, darf die Moltkestraße wieder in beide Richtungen mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Das bedeutet, dass vor allem die Nutzer/innen der ca. 250 Tiefgaragenstellplätze in den Gebäuden Marstallstraße 47-49 wieder direkt in Richtung Südtangente ausfahren können. Die Einbahnregelung zwischen Moltkestraße und Bismarckstraße bleibt bestehen, um den Durchgangsverkehr zu unterbinden. Auch die bereits beschlossenen Einbahnregelungen in der Marstallstraße (von der Carl-Theodor-Straße nur in Richtung Bismarckstraße befahrbar) und in der Herzogstraße (nur von der Mühlenstraße zur Carl-Theodor-Straße befahrbar) bleiben bestehen. Fahrradfahrer dürfen alle Straßen in beide Richtungen befahren.

Die Stadt wird in den kommenden Tagen allen betroffenen Anwohner/innen ein entsprechendes Informationsschreiben zur neuen Regelung in die Briefkästen werfen.

Auskünfte zur Fahrradstraße erteilt die Verkehrsbehörde der Stadt Schwetzingen unter Tel: 06202/ 87-231, E-Mail: verkehrsbehoerde@schwetzingen.de.