Berlin – Im vergangenen Jahr wurden den Autoversicherern rund 275.000 Wildunfälle gemeldet – so viele wie nie zuvor und 11.000 mehr als im Vorjahr. Das zeigt die Wildunfall-Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Im Schnitt kollidieren damit jeden Tag rund 750 Wildtiere mit Autos. Seit drei Jahren zeigt sich ein Trend zu mehr Kollisionen und höheren Schäden. Die Versicherer leisteten für jeden Unfall durchschnittlich rund 2.700 Euro. Insgesamt stiegen die wirtschaftlichen Schäden durch Wildunfälle um rund 62 Millionen Euro auf 744 Millionen Euro (plus 9 Prozent).
Riskante Ausweichmanöver vermeiden
Die Versicherer raten Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen: Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern abbremsen und vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und hupen. Riskante Ausweichmanöver sollten sie vermeiden. Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier.
Verhaltenstipps nach einem Wildunfall:
- Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
- Die Polizei benachrichtigen.
- Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist
- Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
- Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
- Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
- Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
Kaskoversicherte bekommen nach einem Wildunfall Schadenersatz
Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.