Frankfurt am Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt in zwei Einzelrichterverfahren jeweils wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 22.000 Euro belegt.
Die Urteile betreffen jeweils das Abbrennen von Pyrotechnik vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm am 18. August einerseits und zu Beginn der Bundesligapartie bei Borussia Dortmund am 14. September andererseits. Eintracht Frankfurt hatte in beiden Fällen den Strafanträgen des DFB-Kontrollausschuss im Vorfeld zugestimmt. Die Urteile sind damit rechtskräftig.“