Wiesbaden – Aktuelles von SV Wehen 1926 Wiesbaden.
SVWW schließt Partnerschaft mit dem JFV 2014 Mittelhessen Fernwald
Der SV Wehen Wiesbaden hat eine Kooperation mit dem JFV 2014 Mittelhessen Fernwald geschlossen. Der Jugendförderverein ist der dritte von insgesamt bereits vier Partnervereinen des SVWW, der mit dem zertifizierten Nachwuchsleistungszentrum im Bereich der Jugendförderung und Trainerfortbildung zusammenarbeitet.
Dabei besteht die Partnerschaft bereits seit dem 1. Juli diesen Jahres, im Rahmen einer Kick-Off- Veranstaltung in der BRITA-Arena wurden jetzt erste konkrete Vereinbarungen getroffen, bevor demnächst eine SVWW-Delegation in Mittelhessen für weitere Detailgespräche zu Gast sein wird.
„Mit dieser Kooperation wollen wir vor allem im Leistungsbereich unser Einzugsgebiet erweitern, während beim JFV die Qualität sowohl in der Nachwuchsförderung, als auch in der Trainerausbildung erhöht werden soll“, ist Armin Alexander, NLZ-Leiter beim SVWW, von der Partnerschaft überzeugt: „Diese Zusammenarbeit wird Synergieeffekte für alle Beteiligten bringen, denn beide Seiten wollten nicht nur auf dem Papier zusammenarbeiten.“
Auf Seiten des Jugendfördervereins ist man ebenfalls von der Kooperation überzeugt: „Wir freuen uns über die Partnerschaft mit dem SV Wehen Wiesbaden und wollen diese auch von unserer Seite mit Leben füllen. Dabei sind wir fest davon überzeugt, dass die Kooperation für beide Vereine einen Mehrwert haben wird“, freut sich Matthias Richter, Vorstand Sport beim JFV Mittelhessen, der sich bereits bei den SVWW-Fußballcamps in diesen Herbstferien auf dem Halberg einen ersten Eindruck von der Arbeit im Nachwuchsleistungszentrum verschaffen konnte.
Zwei Spiele Sperre für Andrist
Der SV Wehen Wiesbaden muss in den nächsten zwei Meisterschaftsspielen auf Stephan Andrist verzichten. Der Offensivspieler hatte im Heimspiel gegen den Halleschen FC (2:0) nach einem Foulspiel die Rote Karte gesehen. Der SVWW hat dem Urteil des DFB-Sportgerichts im Einzelrichterverfahren zugestimmt, somit ist das Urteil rechtskräftig.