Kassel (ots) – Drei junge Autofahrer rechneten bei einem Ampelstart in Kassel offenbar nicht damit, dass im vierten Auto eine Zivilstreife der Kasseler Polizei saß. Sie beschleunigten ihre Fahrzeuge auf 160 Stundenkilometer bei erlaubten 80 km/h und rasten dabei Stoßstange an Stoßstange, bevor rund einen Kilometer später an der nächsten Kreuzung “STOP POLIZEI” in der Heckscheibe des Zivilwagens aufleuchtete.
Die drei 19 und 23 Jahre alten Autofahrer aus Stadt und Landkreis Kassel erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines verbotenen Autorennens.
Wie die Beamten des Polizeireviers Ost berichten, beschwerten sich am späten Freitagabend Anwohner im Bereich der Dresdner Straße / Göttinger Straße über aufheulende Motoren und rasende Fahrzeuge. Eine sofort entsandte Zivilstreife schloss gegen Mitternacht an der Kreuzung Dresdner Straße / Sandershäuser Straße auf einen Audi TT (225 PS) und 3er BMW (230 PS) auf, die sich nebeneinander an vorderster Stelle der dortigen Ampel positionierten. Die Beamten hielten ebenfalls an der roten Ampel hinter den beiden Autos an, als sich ein weiterer 3er BMW (325 PS) neben dem Zivilwagen positionierte. Die Ampel sprang auf Grün, die drei jungen Autofahrer traten ordentlich aufs Gas. Mit durchdrehenden und quietschenden Reifen startete das Rennen stadteinwärts. Mehrere gefährliche Fahrmanöver, Überholvorgänge und riskante Fahrstreifenwechsel später, die Wagen waren mit rund 160 km/h unterwegs, setzte sich die Zivilstreife vor die drei Schnellfahrer, als diese erst nach über einem Kilometer ihre Geschwindigkeit deutlich reduzierten. Mit einer weiteren hinzugezogenen Streife zogen die Beamten die Fahrzeugführer aus dem Verkehr und überprüften sie und ihre Wagen. Anschließend war die Weiterfahrt für die drei jungen Männer beendet. Die Beamten stellten die Autoschlüssel für die Nacht sicher. Die Autofahrer, die sich nun wegen des Straftatbestandes der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen verantworten müssen, durften erst am Samstagmorgen ihre Autoschlüssel auf der Dienststelle des Polizeireviers Ost wieder abholen.
Vorgeworfener Straftatbestand des § 315 d (Abs.1) StGB “Verbotene Kraftfahrzeugrennen”:
Wer im Straßenverkehr… …als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt… wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.