Frankenthal: Die Polizei-News

Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Frankenthal – Diebstahl eines kurzzeitig unbeaufsichtigt abgestellten Rucksacks

Frankenthal (ots) – Ein 24-Jähriger stellt seinen schwarzen Rucksack am 13.10.2018 gegen 18:45 Uhr neben sein auf dem Kaufland-Parkplatz abgestelltes Fahrzeug und geht für ca. 5 Minuten weg. Diese kurze Zeit genügt einem bislang Unbekannten, den Rucksack unbemerkt zu entwenden. Seine Beute: Ein Laptop & die Geldbörse des Rucksack-Eigentümers.

Die Polizei rät: Lassen Sie Ihre Wertsachen nie unbeaufsichtigt! Weitere Tipps erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de.

Wir wollen, dass Sie sicher Leben – ihre Polizei Frankenthal.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Frankenthal – Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss mit anschließender Flucht

Frankenthal (ots) – In der Nacht von Samstag auf Sonntag meldet ein aufmerksamer Zeuge der Polizei einen Verkehrsunfall im Albrecht-Dürer-Ring, bei dem ein BMW Mini frontal gegen einen auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite abgestellten Skoda fährt und diesen gegen einen dahinterstehenden BMW X3 schleudert. Der Sachschaden beträgt ca. 18.000EUR. Anschließend steigt die junge Fahrerin aus und entfernt sich fußläufig von der Unfallstelle. Während der Unfallaufnahme, wobei das unfallverursachende Fahrzeug abgeschleppt werden muss, kommt die Fahrerin wieder zurück zur Unfallstelle. Da die Polizeibeamten Alkohol riechen, wird ein Atemalkoholtest angeboten. Dieser ergibt 1,25 Promille, woraufhin eine Blutprobe entnommen wird.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.

Gegen die unter Alkoholeinfluss stehende Unfallverursacherin wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wird sichergestellt und gegen sie kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.