MAINZ – Die rheinland-pfälzische Landesregierung steht zum Flughafen Hahn und hat ein großes Interesse an der weiteren Entwicklung des Flughafens und der Region. Aus diesem Grund wird der Flughafen für einen Übergangszeitraum bis 2024 mit Beihilfen für den Betrieb und für neue Investitionen auf Basis der Luftverkehrsleitlinien der Europäischen Kommission auch nach erfolgter Privatisierung unterstützt.
Es ist bereits länger bekannt, dass Ryanair auf Veränderungen am Markt reagiert und sein Geschäftsmodell anpasst. Das Wettbewerbsumfeld wird sich für den Flughafen Hahn durch veränderte Strategien der Luftverkehrsgesellschaften sowie insbesondere Erweiterungen der Abfertigungskapazitäten an anderen Flughäfen, wie beispielsweise das Terminal 3 in Frankfurt, weiter verschärfen. Wobei letzteres für Mainz und die Region auch mehr Lärm bedeutet.
Der Flughafen Hahn und Ryanair sind Privatunternehmen, die ihr eigenes Geschäftsmodell finden und aufbauen müssen. Für einen kompletten Rückzug von Ryanair am Flughafen Hahn gibt es jedoch nach Auskunft der Flughafengesellschaft Frankfurt-Hahn (FFHG) keinerlei Hinweise.
Das Land hat weiterhin ein großes Interesse am Erfolg des Flughafens im Hunsrück. Deshalb ist bereits im Doppelhaushalt 2017/2018 auch für alle Zusagen des Landes in Bezug auf Investiontionsbeihilfen, Betriebsbeihilfen und Sicherheitskosten durch entsprechende Ermächtigungen Vorsorge getroffen worden. Insbesondere hinsichtlich der Investitionsbeihilfen wurde zudem der größte Teil der Haushaltsmittel bereits im Haushalt vorgesehen. Soweit über die bereits vorhandenen Haushaltsmittel hinaus Mittel in den kommenden Jahren erforderlich sind, werden diese entsprechend vorgesehen. Dies betrifft vor allem Betriebsbeihilfen und die Förderung von Sicherheitskosten. Die Auszahlung erfolgt gegen Nachweis jeweils nachträglich für das Vorjahr.
Die Möglichkeiten der Landesregierung sind durch beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Kommission begrenzt.
Investitionsbeihilfen werden in Höhe von bis zu 22,6 Millionen Euro bis 2024 gewährt. Die Luftverkehrsleitlinien legen die Voraussetzungen fest und sehen für einen Flughafen in der Größe des Flughafens Frankfurt-Hahn eine Förderquote von höchstens 50 Prozent vor. Mindestens die Hälfte hat die FFHG selber zu investieren. Die FFHG hat Mitte September 2018 drei Investitionsbeihilfeanträge gestellt. Die Anträge werden derzeit geprüft.
Betriebsbeihilfen werden in Höhe von insgesamt bis zu 25,3 Millionen Euro und längstens für den Zeitraum bis 2024 gewährt. Die EU-Kommission genehmigte diese Beihilfen im Juli 2017. Auszahlungen erfolgen jährlich nachträglich für das Vorjahr unter Vorlage entsprechender Nachweise des entstandenen operativen Verlustes. Eine Auszahlung für das Jahr 2017 wird derzeit nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen vorbereitet.
Sicherheitskosten (Brandbekämpfung und Rettungsdienst) in den Bereichen Brandbekämpfung und Rettungsdienst werden in Höhe von insgesamt bis zu 27 Millionen Euro (bis zu drei Millionen Euro pro Jahr) und längstens für den Zeitraum bis 2025 gewährt. Auszahlungen erfolgen auch jährlich nachträglich für das Vorjahr unter Vorlage entsprechender Nachweise. Für das Jahr 2017 sind rund 2,3 Millionen Euro an die FFHG gezahlt worden.