MAINZ – Der Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz soll auch künftig vorrangig an die Sanitätsorganisationen vergeben werden können.
Unter anderem machen Änderungen des europäischen und des nationalen Vergaberechtes eine Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes notwendig, mit denen sich der rheinland-pfälzische Ministerrat am Dienstag in Mainz beschäftigt hat. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen organisatorische und finanzielle Bestimmungen für den Notfall- und Krankentransport.
„Die Landesregierung beabsichtigt, an der bisherigen Praxis festzuhalten und den Rettungsdienst vorrangig an die Sanitätsorganisationen zu übertragen. Dazu sind Anpassungen in den gesetzlichen Bestimmungen notwendig, die wir als erstes Bundesland in Angriff nehmen und damit auch das Verbundsystem aus Rettungsdienst und Katastrophenschutz stärken“, eräuterte Innenminister Roger Lewentz zur geplanten Gesetzesänderung, die nun in die Anhörung von Verbänden und betroffenen Institutionen geht.
Eine andere wichtige Anpassung erfolgt im Bereich des neuen Berufsbildes des Notfallsanitäters. Hier sollen zukünftig nach einer angemessenen Übergangszeit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter die durch das Rettungsdienstgesetz bisher den Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zugewiesenen Aufgaben übernehmen. Dementsprechend sind die gesetzlichen Regelungen zur personellen Besetzung der Rettungswagen und für die rettungsdienstliche Aufgabenwahrnehmung in den Leitstellen neu zu fassen.
Das Änderungsgesetz soll neben notwendigen Anpassungen aber auch Neuerungen mit sich bringen, die den Arbeitsalltag im Rettungsdienst erleichtern und zukunftsfähig machen sollen. So sollen Vorschriften zur Finanzierung der Notarztversorgung vollständig neu gestaltet werden. Um zukünftig auch Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung im Rettungsdienst sowie im Brand- und Katastrophenschutz noch besser fördern zu können, ist eine Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) vorgesehen, die es ermöglicht, Zweckzuweisungen für diese Bereiche aus dem LFAG gewähren zu können. So soll dann auch der kommunale Anteil der Baukosten von Rettungswachen gefördert werden können.
Nach der Anhörung und ihrer Auswertung wird der Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren eingebracht.