Karlsruhe (ots) – Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat am 19. Oktober 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts Jena Anklage gegen den 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen Alexander B. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) erhoben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Alexander B. stand im Zeitraum März 2016 bis Anfang Mai 2018 in Kontakt mit einem Angehörigen des jordanischen Geheimdienstes. Er übermittelte Informationen über die DIK-Moschee in Hildesheim sowie über mehrere in Deutschland lebende Personen, vorwiegend deutsche Staatsangehörige. Hierbei handelte es sich zum einen um Erkenntnisse zu Angehörigen aus dem salafistischen Spektrum, die nach Einschätzung des Angeschuldigten in den “Dschihad” nach Syrien ziehen wollten oder aber bereits dorthin ausgereist waren. Zum anderen gab der Angeschuldigte Informationen über Personen weiter, denen er Kontakte zur “Hamas” oder zu den “Muslimbrüdern” und Geldwäschegeschäfte in den palästinensischen Autonomiegebieten zuschrieb.
Die Hildesheimer DIK-Moschee war von dem Verein “Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim e.V.” (DIK) betrieben worden. Der Verein ist am 14. März 2017 vom Niedersächsischen Innenministerium verboten worden.
Der Angeschuldigte wurde am 07. August 2018 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nummer 44 vom 8. August 2018) und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft.