Schwalm-Eder-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Pilotprojekt zur Verhinderung von Wildunfälle
Die Wildunfälle im Schwalm-Eder-Kreis steigen seit mehreren Jahren kontinuierlich an. Waren es im Jahr 2016 noch 1226 Wildunfälle, so stiegen sie im Jahr 2017 auf 1491 Unfälle. Hierbei kristallisierten sich besonders vier Streckenabschnitte als Unfallschwerpunkte heraus:
- L 3224 zwischen Lengemannsau und Ostheim
- B 487 zwischen Spangenberg und Schnellrode
- L 3067 zwischen Ziegenhain und Allendorf/Landsburg
- L 3383 zwischen Fritzlar-Geismar und Edertal-Wellen.
In der Unfallkommission, die sich aus Vertretern der Polizei, Straßenverkehrsbehörden, Straßenmeistereien und Hessen Mobil zusammensetzt, wurde in den vergangenen Jahren, trotz verschiedener Maßnahmen, wie z.B. Wildwarnreflektoren, Verkehrszeichen, Plakate der Verkehrswacht, etc., eine Steigerung der Wildunfallzahlen festgestellt. In einer kürzlich vorgestellten Studie der Gesamtwirtschaft der Unfallversicherer (GDV) wurde die Unwirksamkeit der Wildwarnreflektoren – egal welcher Farbe – nachgewiesen.
Die Unfallkommission des Schwalm-Eder-Kreises hat sich zu einem relativ kostengünstigen Pilotprojekt entschieden, in dem die Verkehrsteilnehmer sensibilisiert und in ihrer Aufmerksamkeit und dem Fahrverhalten beeinflusst werden sollen. An den vier genannten Wildunfallschwerpunkten wurden in beiden Fahrtrichtungen beidseitig Wildwechselschilder (Verkehrszeichen 142) durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises angeordnet und durch die Straßenmeistereien aufgestellt. Als Besonderheit wurden zusätzlich gelbe Blinklampen auf den Schildern montiert, die sich selbstständig bei Dunkelheit einschalten und die Verkehrsteilnehmer auf diesen Streckenabschnitten so zu mehr Aufmerksamkeit anregen sollen.
Nach einem halben Jahr Erprobungsphase werden die Strecken auf ihre Unfallhäufigkeit neu untersucht. Die Polizei bittet die Verkehrsteilnehmer, besonders in der dunklen Jahreszeit, vermehrt auf Wildwechsel zu achten und die Geschwindigkeit, so wie es die Straßenverkehrsordnung verlangt, den Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen, anzupassen. Besonders auf den o.g. gekennzeichneten Streckenabschnitten muss mit verstärktem Wildwechsel gerechnet werden.