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Im Emser: Deutsche Bahn lässt Robinien fällen / Umweltdezernentin Akdeniz: „Dies war nicht abgesprochen, solche Probleme gibt es immer wieder“
Stadt Darmstadt
Die Deutsche Bahn AG führt derzeit in Darmstadt auf ihrem Gelände entlang der Odenwaldbahn Gehölzschnittarbeiten durch. Betroffen ist ein Abschnitt der Straße Im Emser zwischen Alfred-Messel-Weg und Flotowstraße. Die Arbeiten wurden im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde (Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt) besprochen.
Dabei ist folgendes vereinbart worden:
- Rückschnitt der vorhandenen Hainbuchenhecke auf ca. 1,60 Meter,
- Entfernung von sogenanntem Stangenholz (dünnes Langholz).
Anwohner wiesen darauf hin, dass auch größere Bäume entfernt wurden. Bei einem Ortstermin stellte die Untere Naturschutzbehörde fest, dass fünf Robinien gefällt worden sind, die nicht zu den Gehölzen gehören, deren Fällung mit dem Umweltamt abgesprochen war. Der Vertreter der Stadt untersagte daraufhin der ausführenden Firma und dem Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG weitere Baumfällungen (Stammumfang größer 60 Zentimeter).
Die Bahn AG muss der Unteren Naturschutzbehörde noch erläutern, warum die Bäume gefällt wurden. Weitere Bäume dürfen dort also nur nach vorheriger Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden.
„Leider müssen wir hier grundsätzlich festhalten, dass es – nicht nur hier in Darmstadt – immer wieder Probleme zwischen den Naturschutzbehörden und der Bahn AG wegen nicht genehmigten Baumfällungen und Rodungsarbeiten gibt. Wir werden diesbezüglich das Gespräch suchen“, erklärt Barbara Akdeniz, Umweltdezernentin der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Das Jahr beginnt mit der Weiterführung der Ausstellungen »Stages – Episoden des Lebens« bis 27. Januar 2019 und »Leo Grewenig.
Hessisches Landesmuseum Darmstadt
Tinten-Tiere« bis 17. Februar 2019
Im Februar 2019 beginnt die Serie »Video des Monats«. In seinem neuen Videoraum stellt das Landesmuseum Darmstadt aktuelle Videoarbeiten internationaler Künstlerinnen und Künstler vor. Das neue Programm wird in der Galerie der Kunst nach 1945 präsentiert. Es verfolgt einen interdisziplinären Ansatz, der die Geschichte des Museums seit Anbeginn prägt. Die Reihe präsentiert ein Video des Monats unter dem Titel »Ozeanische Gefühle« mit Filmen über die Neugierde des Menschen, seine Umwelt und die Natur zu erforschen, zu verstehen und zu gestalten. Den Auftakt der Videoreihe bildet der preisgekrönte Film »Grosse Fatigue« der in New York lebenden Französin Camille Henrot (*1978). Im ersten Halbjahr 2019 folgen danach Projektionen von Lisa Rave, Sven Johne, Ursula Biemann, Julian Charrière und Solveig Settemsdal.
Ab 11. April 2019 präsentiert die Graphische Sammlung anlässlich des 100jährigen Jubiläums der Bauhaus-Gründung in Weimar die Ausstellung »bauhausPositionen«. Das Herzstück der ca. 60 Exponate umfassenden Präsentation bildet die »Meistermappe des Staatlichen Bauhauses 1923«. Diese Rarität ist ein Schlüsselwerk der europäischen Druckgrafik mit Arbeiten von Lyonel Feininger, Wassily Kandinsky, Paul Klee, Gerhard Marcks, Georg Muche, László Moholy-Nagy, Oskar Schlemmer und Lothar Schreyer.
Vom 10. Mai 2019 an wird der Große Saal zu einem Schmuckkästchen. Die Schau »Alltagstauglich! Schmuck von Jugendstil bis Art déco« zeigt erstmals die bisher nicht gezeigte Privatsammlung Ratz-Coradazzi. Von Fabergé und Cartier mag man träumen, wirklich interessant ist aber der Schmuck, den man auch selbst tragen möchte. Über 350 Exponate, vor allem aus Deutschland und Österreich, regen dazu an, sich mit dem Schmuckdesign des frühen 20. Jahrhunderts auseinanderzusetzen.
Rembrandt Harmensz. van Rijn (Leiden 1606 – Amsterdam 1669) verkörpert wie kein zweiter das Goldene Zeitalter des Barocks in der niederländischen Kunst. Anlässlich seines 350.Todestages feiert unser Museum den Künstler mit einer Ausstellung seiner Radierkunst. Ab dem 26. September 2019 präsentiert die Graphische Sammlung »Rembrandt. Meisterwerke der Radierkunst aus dem Hessischen Landesmuseum Darmstadt«.
Führung über den Waldfriedhof am 18. November – Anmeldung ab sofort möglich
Das Grünflächenamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Führung über den Waldfriedhof an. Der Wandel der Darmstädter Friedhofs- und Bestattungskultur sind das Thema das Holger Wagner bei seiner Führung auf dem Waldfriedhof am Sonntag, 18. November, vorstellt. Wagner informiert über den Aufbruch in eine moderne Bestattungskultur vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die heutige Zeit und stellt die Bestattungsmöglichkeiten vor.
Treffpunkt ist um 14 Uhr am Haupteingang des Waldfriedhofes, Am Waldfriedhof 25. Die Führung ist kostenfrei. Ein behindertengerechter Zugang ist vorhanden. Um Voranmeldung zur Führung während der Bürozeiten des Grünflächenamtes montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 06151/13-2900 wird gebeten.
„Black Friday“ – Die Abmahngefahr ist noch nicht vorbei
IHK Darmstadt: Einzelhändler sollten den Begriff besser nicht nutzen
Am 23. November ist es wieder soweit: „Black Friday“, die Sonderangebotsaktion des Jahres. Viele Händler – insbesondere Online-Händler – bieten 24 Stunden lang attraktive Rabatte und Sonderangebote an, der Auftakt ins Weihnachtsgeschäft. Marina Hofmann, Einzelhandelsexpertin der Industrie- und Handwerkskammer (IHK) Darmstadt , rät aber zur Vorsicht: „Es drohen auch dieses Jahr Abmahnungen, wenn man mit dem Begriff ‚Black Friday‘ wirbt“.
Im Jahr 2013 wurde die Marke „Black Friday“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für rund 1000 Waren und Dienstleistungen eingetragen und in der Folgezeit zur massenhaften Abmahnung genutzt. Aufgrund zahlreicher Löschungsanträge hat das DPMA zwar im Frühjahr entschieden: Die Wortmarke „Black Friday“ sollte aufgrund mangelnder Unterscheidungskraft gelöscht werden. Die Markeninhaberin hat jedoch Rechtsmittel gegen den Beschluss des DPMA eingelegt. Die Entscheidung des Markenamtes ist damit nicht rechtskräftig geworden. Während des Beschwerdeverfahrens kann die Markeninhaberin folglich auch weiterhin vermeintliche Verstöße verfolgen und durchsetzen. So verkündete der anwaltliche Vertreter der Markeninhaberin auch umgehend: „Verstöße gegen ihr Markenrecht wird die Super Union Holdings Ltd. deshalb auch weiterhin konsequent verfolgen.“
Wer als Händler hierzulande mit dem Begriff „Black Friday“ wirbt, muss also auch dieses Jahr mit einer Abmahnung rechnen. Wer dennoch auf eine Marketingaktion mit der Bezeichnung „Black Friday“ nicht verzichten möchte, sollte sich vorab von einem auf das Markenrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Auf jeden Fall sollte die schlagwortartige markenmäßige Verwendung der Bezeichnung „Black Friday“ vermieden werden und der Begriff nur als reine Beschreibung eines Umstands genutzt werden, etwa „Im Rahmen des Black Friday bieten wir …“.
„Wer jedes Risiko vermeiden möchte, bewirbt seine Verkaufsveranstaltung am 23. November daher besser nicht mit einem Hinweis auf „Black Friday“, so IHK-Expertin Hofmann.