„Heute haben wir im Bundestag das Pflegepersonalstärkungsgesetz verabschiedet, damit stärken wir die Pflege“, darüber informiert die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen. „Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz setzen wir unser Versprechen um und verbessern die Situation in der Pflege für Pflegekräfte, Pflegebedürfte und ihre Angehörige. Damit kommt der Pflege endlich der Stellenwert zu, den sie verdient hat – denn wir alle wollen uns im Bedarfsfall darauf verlassen können, gut gepflegt zu werden.“
Das Gesetz wird dafür sorgen, dass mehr Personal eingestellt wird, dass Pflege besser bezahlt wird und dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Die SPD hat erfreulicherweise in den Verhandlungen weit mehr erreichen können, als im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist.
Mit dem Gesetz wird die Personalausstattung in der Krankenhaus-Pflege verbessert. Künftig wird jede zusätzliche Pflegestelle vollständig refinanziert. Hierfür gibt es keine Obergrenze. Außerdem werden künftig Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal im Krankenhaus vollständig refinanziert. Die Pflegekosten werden aus den Fallpauschalen ausgelagert, sie werden somit vollständig erstattet.
Für Krankenhäuser wird der Strukturfonds für weitere vier Jahre bis 2022 fortgesetzt, sodass jährlich 500 Mio. Euro für strukturverbessernde Vorhaben aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden. Anstelle des Pflegezuschlags werden 200 Mio. Euro in die Landesbasisfallwerte überführt und kommen damit allen Krankenhäusern zugute. Weitere 50 Mio. Euro werden für die Förderung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern in ländlichen Regionen bereitgestellt.
In der Altenpflege werden 13.000 zusätzliche Stellen von den Krankenkassen finanziert. Pflegebedürftige werden hierfür finanziell nicht weiter belastet. Zur Finanzierung werden 640 Mio. Euro von den Krankenkassen bereitgestellt.
Die SPD hat zusätzlich durchgesetzt, dass endlich auch bei der Honorierung der häuslichen Krankenpflege Tariflöhne von den Krankenkassen anerkannt und bezahlt werden müssen.
Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige werden schnell Verbesserungen im Alltag spüren. Fahrtkosten für ambulante Behandlungen für pflegebedürftige oder behinderte Patienten gelten künftig generell als genehmigt. Es entfällt das langwierige Genehmigungsverfahren. Das ist eine echte Erleichterung für die Betroffenen.
Pflegende Angehörige können künftig nach ärztlicher Verordnung eine stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen. Der zu Pflegende kann entweder in der Rehaklinik betreut werden oder die Krankenkasse muss für die Zeit des Aufenthalts eine Versorgung koordinieren. Wir rechnen damit, dass künftig mehr pflegende Angehörige die Möglichkeiten der Reha nutzen.