Speyer – Die Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz hat eine Kirchengemeindeordnung beschlossen. In ihr sind die bislang in vielen Gesetzen verstreuten Bestimmungen zusammengefasst, die für den Alltag zur Leitung einer Kirchengemeinde von Bedeutung sind. Damit erleichtere man die Arbeit von Pfarrern und Presbyterien und erreiche „eine größere Transparenz des Rechts und eine bessere Anwenderfreundlichkeit“, erklärte Oberkirchenrat Dieter Lutz.
In 34 Paragraphen sind in der Ordnung zum Beispiel grundlegende Bestimmungen über den geistlichen Auftrag und die Rechtsform einer Gemeinde ebenso geregelt wie Fragen der Finanzen oder der Pfarrwahl. Für Oberkirchenrat Lutz ist die Kirchengemeindeordnung ein Beitrag zur Rechtssicherheit. Bisher habe man in einzelnen Fragen auf die bayerische Kirchengemeindeordnung von 1912 zurückzugreifen müssen, die vom damaligen bayerischen Staat erlassen wurde.
Die neue Gemeindeordnung war vor der Beschlussfassung in der Landessynode in allen 15 Bezirkssynoden beraten worden. Bis auf Ludwigshafen hatten alle Synoden zugestimmt.
Hinweis: Die pfälzische Landessynode tagt bis 24. November 2018 im Mutterhaus der Diakonissen Speyer-Mannheim, Hilgardstraße 26, in Speyer. Am Samstag stehen u.a. ein Gesetz zur Einführung einer neuen Bestattungsagende, das Projekt „Protestanten ohne Protest“ und eine Übersicht über das Bildungshandeln in der Landeskirche auf dem Programm. Die öffentliche Sitzung beginnt am Samstag um 9 Uhr.