Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hat heute im Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags bekanntgegeben, dass die Hessische Steuerverwaltung derzeit prüft, ob es auch in Hessen Geschäfte mit Phantom-Aktien – Steuergestaltungen mit ADR-Papieren – gegeben hat.
Schäfer sagte: „Egal ob Cum-Ex, Cum-Cum oder nun Cum-Fake mit Phantom-Aktien: Diese Steuergestaltungen tragen unterschiedliche Namen. Doch allen ist gemein, dass hier mit der Kapitalertragsteuer getrickst wird.
Das ist eine Trickserei zulasten des Staates und damit zulasten eines jeden ehrlichen Steuerzahlers. Wir in Hessen lassen uns das nicht bieten. Sollte sich herausstellen, dass Geschäfte mit Phantom-Aktien auch in Hessen eine Rolle spielen, werden wir dagegen genauso entschieden vorgehen, wie es etwa bei Cum-Ex-Gestaltungen der Fall ist.
Im Fokus steht nach derzeitigen Erkenntnissen aber vor allen Dingen ein Erstattungsverfahren, welches in der Zuständigkeit des Bundeszentralamtes für Steuern und damit nicht in der Zuständigkeit der Länder liegt.
Die Hessische Steuerverwaltung steht dennoch in engem Kontakt mit dem Bundesfinanzministerium und lässt derzeit durch die Oberfinanzdirektion in Frankfurt prüfen, inwieweit sich aus Betriebsprüfungen auch Erkenntnisse auf Gestaltungen mit Phantom-Aktien in Hessen ergeben könnten.
Bereits bei unserem Vorgehen gegen die Cum-Ex-Täter zeigt sich eindrucksvoll, dass Hessen ein Vorreiter bei der Aufklärung ist. 2009 waren es hessische Betriebsprüfer, die erstmals die bewusst zulasten des Gemeinwesens konstruierten Machenschaften aufspürten.
Die Hessische Steuerverwaltung hat hierzu bislang in 32 Steuerfällen ermittelt. 770 Millionen Euro, die dem Staat entzogen wurden, konnten wir in Hessen bereits wieder zurückholen. In keinem anderen Bundesland waren die Spürnasen der Steuerverwaltung so erfolgreich wie in Hessen. Das sollte allen eine eindringliche Warnung sein, die weiterhin auf Betrug setzen und dreist an neuen Varianten basteln. Früher oder später kommen wir den Tätern auf die Schliche!“