Mainz: Mannheimer Akte von 1868 geht auf Reisen

Mannheimer Akte von 1868; Benutzer: Er schon wieder Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
Mannheimer Akte von 1868; Benutzer: Er schon wieder Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Mainz (ots) – Anlässlich ihres 150 jährigen Bestehens wurde die “Revidierte Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868”, auch “Mannheimer Akte” genannt, zusammen mit ihren sechs Ratifikationsurkunden der Öffentlichkeit vorgestellt.

Mit der Unterzeichnung der “Mannheimer Akte” durch die Rheinanliegerstaaten, wurde ein internationales Abkommen geschaffen, das auch heute noch ein Synonym für die freie Schifffahrt auf dem Rhein darstellt. Die Gleichbehandlung der Schiffer und Flotten, die Freistellung der damaligen Schifffahrtsabgaben, vereinfachte Zollabfertigungen oder die Vereinheitlichung der Schiffssicherheit- und Schiffsverkehrsvorschriften sind nur einige Grundsätze, die in dem Regelwerk festgehalten wurden.

Nach einem offiziellen Festakt im “Palais du Rhin” in Straßburg, dem Sitz der „Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), kehrte die Urkunde zu ihren Wurzeln nach Mannheim zurück, wo sie im Schloss, dem ursprünglichem Ort ihrer Unterzeichnung vor 150 Jahre, ausgestellt wurde.

Bevor sie wieder zurück nach Straßburg kommt, wird sie im Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) in Bonn und anschließend in Duisburg nochmals der Öffentlichkeit vorgestellt.

Am Donnerstag, den 29. November 2018 wird das Vertragswerk von der rheinland-pfälzischen Wasserschutzpolizei im Mannheimer Hafen in Empfang genommen, um es anschließend mit Polizeibooten über die Stationen Ludwigshafen, Mainz und Koblenz an der nordrheinwestfälische Landesgrenze den Kollegen der Wasserschutzpolizei Bonn zu übergeben. Dort wird die Akte dann von einem Vertreter des BMVI in Empfang genommen.

Mehr Informationen über die “Mannheimer Akte” finden Sie auf der Seite der “Zentralkommission für die Rheinschifffahrt” unter www.ccr-zkr.org.