Germersheim / Kandel – Das Verwaltungsgericht Neustadt hat der Kreisverwaltung Recht gegeben und den Bescheid, der die Strecke der Demonstration des Frauenbündnisses Kandel am 1. Dezember 2018 festlegt, bestätigt. Damit verläuft der Aufzug weder am Weihnachtmarkt vorbei noch durch die Hauptstraße und an den bis abends geöffneten Geschäften vorbei.
Die ursprünglich vorgesehene Strecke, die u.a. durch die Hauptstraße führen sollte, wurde durch die Kreisverwaltung geändert und dem Anmelder per Bescheid mitgeteilt. Gegen diesen Bescheid hatte der Anmelder beim Verwaltungsgericht Neustadt einen Eilantrag eingereicht.
Die Begründung des Verwaltungsgerichts stützt die Argumentation der Kreisverwaltung und bestätigt, dass nach dem Versammlungsgesetz die Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden kann, „wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet sei. Davon sei hier auszugehen.“ Außerdem erkennt das Gericht die geäußerten Sicherheitsbedenken als schlüssig und nachvollziehbar an. Auch würden die Rechtsgüter der Weihnachtsmarktbesucher und der Geschäftsinhaber in der Hauptstraße sowie der Verkehr gerade im Verlauf des Weihnachtsmarktes in einer nicht zu gerechtfertigten Art und Weise beeinträchtigt.
„Ich freue mich sehr, dass das Gericht unserer Begründung gefolgt ist und mit dem Bescheid der Kreisverwaltung die berechtigten Interessen der Bürger, der Geschäftsleute und der Besucher des Christkindelmarktes in der Innenstadt gewahrt werden können. Das hohe demokratische Gut der Versammlungsfreiheit bleibt weiterhin gewährleistet, gleichzeitig wird den Grundrechten der Kandeler Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen. Der ungestörte Besuch der Hauptstraße und des Christkindelmarktes ist damit möglich. Ich danke den Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung und den beteiligten Polizeibeamten, die seit Monaten unter erheblichen zusätzlichen Belastungen unermüdlich dabei sind, unseren Rechtsstaat zu schützen“, erklärt Landrat Dr. Fritz Brechtel.