Neustadt an der Weinstraße – Gegen einen inzwischen 23-Jährigen in Deutschland geborenen Türken, der sich seit Juli 2018 in Untersuchungshaft befindet, hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) kürzlich Anklage wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 09.07.2018 in Neustadt seine 19-Jährige ehemalige Lebensgefährtin im Verlaufe eines Streits mit einem Messer erstochen zu haben. Ferner liegt ihm zur Last, in Tötungsabsicht auf einen 42-Jährigen Nachbarn, welcher der Frau helfen wollte, mit dem Messer eingestochen-und diesen erheblich verletzt zu haben.
Der Angeschuldigte hat die ihm vorgeworfenen Taten im Wesentlichen gestanden.
Das Landgericht Frankenthal – Schwurgericht – hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hautverfahrens zu entscheiden.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren.
Angewendete Vorschriften:
§§ 212, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 22, 23, 52 Strafgesetzbuch.