Mainz – Die Onlinewache bietet den Bürgerinnen und Bürger des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz künftig einen unmittelbaren Kontakt zur Polizei über das Internet.
„Die neue Möglichkeit Straftaten an die Onlinewache zu melden ist schnell, zeit- und ortsunabhängig und bürgernah“, betonten der rheinland-pfälzische Innenstaatssekretär Günter Kern und der saarländische Innenminister Klaus Bouillon beim Start des neuen jeweils landesweiten Serviceangebotes in Trier. Im Rahmen des gemeinsam entwickelten Projektes zur Realisierung der Onlinewachen im Saarland und in Rheinland-Pfalz wurde eine auf beide Länder zugeschnittene Lösung programmiert.
Die Bürgerinnen und Bürger können zukünftig von zuhause oder auch von unterwegs mittels PC, Tablet oder auch dem Smartphone eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Die Erstattung von Anzeigen erfolgt über eine für die Nutzerinnen und Nutzer geführte Anwendung, bei der die notwendigen Informationen für eine polizeiliche Sachbearbeitung eingetragen werden müssen. Daneben wird es für die Bürgerinnen und Bürger nunmehr auch möglich sein, der Polizei auf elektronischem Wege Hinweise zu übersenden, beispielsweise zu verdächtigen Beobachtungen. Schließlich wird für die Nutzerinnen und Nutzer die Option bestehen, an die Polizei mittels der Onlinewache Lob oder auch Beschwerden zu übermitteln.
In Rheinland-Pfalz ist die Onlinewache beim Lage- und Dauerdienst des Landeskriminalamtes eingerichtet, der rund um die Uhr besetzt ist. Um die Onlineanzeigen zu bearbeiten, wird der Dienst um drei Stellen verstärkt. In der ersten Ausbaustufe können über die Onlinewache vor allem Deliktsfelder wie Betrug als Käufer oder Verkäufer, Diebstahl (aus Fahrzeugen, Fahrräder, Taschendiebstahl) oder Sachbeschädigungen angezeigt werden. Aber auch Strafanzeigen anderer Art sind möglich.
„Mit der Onlinewache bieten wir ein in die digitale Zeit passendes Onlineangebot für die Bürgerinnen und Bürger und bestätigen damit erneut unseren Ruf als moderne Verwaltung“, so Staatssekretär Kern. Die Erfahrungen anderer Länder mit einem solchen Instrument seien bewusst abgewarten worden. Damit konnten umfassende Informationen mit eingebracht und eine spezifisch auf die beiden beteiligten Länder zugeschnittene Lösungen erreicht werden.
Mit einem gewissen zeitlichen Abstand zur Einführung der Onlinewache ist vorgesehen, die Anwendung sowohl aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei als auch aus der Bürgerperspektive zu evaluieren. Hiervon versprechen wir uns wichtige Hinweise im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Onlineangebotes der Polizei.
Der Betrieb der Onlinewache ist mit den Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz und dem Saarland abgestimmt worden. Zudem wurden wichtige juristische Fragen, beispielsweise die Beachtung der formellen Anforderungen eines Strafantrages, mit den Justizministerien der beiden Länder abgestimmt.