Mainz – Die Vermittlung der Fahrtaufträge für Krankenfahrten kann künftig auch über die Integrierten Leitstellen erfolgen. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs von Innenstaatssekretär Randolf Stich mit den betroffenen Organisationen und Verbänden.
„Die vom Land finanzierte Servicenummer 19222 soll hierfür verwendet werden. Im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Einrichtungen des Gesundheitswesens kann die Abarbeitung somit über eine einzige Ansprechstelle erfolgen. Dieser Ansatz ist auch Bestandteil der Konzeption zur Notfallversorgung des Sachverständigenrates Gesundheit auf Bundesebene“, betonte Stich nach dem Gespräch, dem eine monatelange Diskussion über die Durchführung von Krankenfahrten vorausgegangen war.
Wie die Vertreter der obersten Rettungsdienstbehörde in dem Gespräch mitteilten, können Krankenfahrten, die im Gegensatz zu Krankentransporten außerhalb des Rettungsdienstes stattfinden, durch die Unternehmer im Personenbeförderungsbereich durchgeführt werden. Dies sei einerseits durch das Personenbeförderungsrecht und andererseits durch die einschlägigen Bestimmungen des 5. Sozialgesetzbuches und insbesondere der bundesweit gültigen Krankentransportrichtlinie vorgegeben. Demnach haben die Krankenkassen entsprechende Verträge über die Vergütung derartiger Krankenfahrtleistungen zu schließen.
Bei Krankenfahrten findet im Gegensatz zu Krankentransporten keine medizinisch-fachliche Betreuung während der Beförderung statt. Diese ist zum Beispiel bei Arztfahrten oder bei Entlassung aus der stationären Behandlung in der Regel auch nicht notwendig. Wie die Vertreter der Kreisverwaltungen als örtlich zuständige Rettungsdienstbehörden berichteten, hatte es innerhalb der vergangenen Jahre vermehrt Hinweise darauf gegeben, dass häufig Krankenfahrten mit den Einsatzmitteln des Rettungsdienstes absolviert werden. Dies führe in zahlreichen Konstellationen zu Engpässen im Rettungsdienst, der für Notfallpatienten und Erkrankte mit medizinischen Betreuungsbedarf vorgehalten wird.
Die zuständigen Behörden haben zudem angekündigt, dass alle Einsätze, die im Krankentransport (Rettungsdienst) absolviert werden, hinsichtlich einfacher Kriterien überprüft werden. Diese umfassende Überprüfung erfolgt im Sinne einer Qualitätssicherung und soll die zukünftige Differenzierung zwischen Krankenfahrten und Krankentransporten ermöglichen. Damit wird auch eine eventuell notwendige Nachsteuerung der getroffenen Regelung ermöglicht.