Kreis Bergstraße – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
Weihnachten auf der Spur – Erste Etappe der Landrat-Weihnachtstour
Kreis Bergstraße (kb). Landrat Christian Engelhardt begibt sich in diesem Jahr erstmals auf Weihnachtstour im Kreis und will dabei Weihnachten „auf die Spur“ kommen. Die erste Etappe seiner Tour führte ihn nach Hirschhorn-Igelsbach, Fürth und Bensheim.
In Hirschhorn-Igelsbach besuchte Christian Engelhardt die Adventsausstellung des ortsansässigen Frauenchors Dreiklang. „Ich bin überrascht, wie viele unterschiedliche regionale Produkte Sie hier anbieten“, staunte der Landrat, als er die Fülle der Angebote sah. Die Besucher konnten sich bei den dreizehn Ausstellenden von Gestricktem und Schals über Schmuck, Kerzen und verschiedenster Dekoration bis hin zu Teddybären, Seifen und Honig nicht nur alles anschauen, sondern auch käuflich erwerben. „Alles, was wir hier verkaufen, wurde selbstgemacht“, betonte Ellen Jehle, die Vorsitzende des 1990 gegründeten Chors. „Alles, was Sie hier an handgefertigten Dingen sehen, haben die Aussteller in Ihrer Freizeit hergestellt.“
Auch für das leibliche Wohl war gesorgt: Es gab nicht nur Kaffee und selbstgebackenen Kuchen, sondern auch selbstgekochte Semmelknödel mit Gulasch. Die Adventsausstellung schaute sich Landrat Engelhardt gemeinsam mit dem Hirschhorner Bürgermeister Oliver Berthold und Ellen Jehle an.
Anschließend stand ein Besuch beim Gartencenter Müller in Fürth auf dem Programm, ein Familienbetrieb mit 35 Mitarbeitern, den die beiden Brüder Hermann und Robert Müller führen. Die Adventsausstellung ist für das Gartencenter ein Highlight des Jahres. Es gab wie in jedem Jahr im Außenbereich des Gartencenters auch wieder die Kindereisenbahn und den Weihnachtswaffelstand. Ein weiteres Highlight war der separate Stand, an dem Mitarbeiter des Gartencenters Adventskränze individuell nach Vorstellung der Kunden zusammensteckten und dekorierten.
Den dritten Etappenstopp des Tages legte der Bergsträßer Landrat in Bensheim beim familiengeführten Lindenhof Blum ein. Dort besuchte er den Weihnachtsmarkt mit Adventsausstellung regionaler Anbieter. Auf dem Lindenhof Blum gab es stimmungsvolle Livemusik von den Novak Sister, Stockbrot und andere Leckereien. Außerdem bot Volker Beetz in einer kleinen Hütte Glasbläserei für Kinder an. Alexander Müller hat das Geschäft gemeinsam mit seiner Frau Rike vor ein paar Jahren von seinem Vater übernommen. „Hier auf dem Hof stand vor einigen Jahren noch nichts, wir haben durch viel Fleiß und Energie alles aufgebaut und darauf sind wir ganz stolz“, sagte Rike Müller. Auch auf ihr Floristenteam können Müllers stolz sein: Bei der Adventsausstellung zeigten ihre Angestellten ihre volle Kreativität. So zauberten sie zum Beispiel einen Sebastian-Vettel-Adventskranz sowie einen Nibelungen-Adventskranz mitsamt Drachen. „Alle Adventskränze sind hier selbstgemacht. Es wird nichts gekauft, alles ist Handarbeit“, betonte Rike Müller.
Alle Einnahmen, die rund um die Adventsausstellung eingenommen wurden, mit Ausnahme von denen des Blumengeschäftes, kommen dem Projekt Drachenberge vom Bensheimer Verein Sterntaler e.V. zu Gute. Auch der Erlös der Glasbläserei sowie der Angebote für Kinder, wie Basteln, Malen und Stockbrotgrillen geht an Drachenberge, ebenso wie das Trinkgeld der Mitarbeiter, die dieses dem Projekt ebenfalls spendeten. Christian Engelhardt liegt dieses Projekt als Schirmherr des Sterntaler e.V. ebenfalls sehr am Herzen. Der Verein fördert Kinder und Jugendliche in den Bereichen Sport und Bildung. Durch seine Arbeit bietet der Sterntaler e.V. Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, selbst teils überraschende, teils außergewöhnliche Erfahrungen zu machen.
Die Weihnachtstour des Landrats umfasst neun Termine, die ihn durch den gesamten Landkreis führen, unter anderem auch nach Lorsch, Gorxheimertal und Heppenheim.
Land Hessen fördert sozialen Mietwohnungsbau
Förderungen für Bensheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg möglich / Anträge auf Belegungsrechte über Wohnbauförderstelle des Kreises
Kreis Bergstraße (kb). Angesichts der zunehmenden Verknappung bezahlbaren Wohnraums in einigen Teilen Hessens hat die Landesregierung beschlossen, erneut den Erwerb von Belegungsrechten an geeigneten Bestandswohnungen zu fördern. Über ein entsprechendes Förderprogramm soll insbesondere die Wohnraumversorgung von Haushalten mit einem geringen Einkommen verbessert werden. Um kurzfristig Berechtigte mit preiswertem Wohnraum zu versorgen, stehen im Rahmen des aktuellen Programmes Fördermittel in Höhe von vier Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Programmläufe mit entsprechenden Fördervolumina sind geplant.
Antragsberechtigt ist der Eigentümer beziehungsweise der Erbbauberechtigte von Mietwohnungen. Die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt zehn Jahre. Entsprechende Zuwendungen werden ausschließlich für den Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen zugunsten der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus bereitgestellt. Ein Antrag soll mindestens vier Wohnungen betreffen. Für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, kann ein einmaliger Zuschuss von 1,50 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten beantragt werden. Für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen kann ein einmaliger Zuschuss von 0,80 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten gewährt werden.
Das Fördergebiet ist allerdings räumlich begrenzt. Im Kreis Bergstraße beschränken sich die Fördermöglichkeiten auf Bensheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg.
Die kompletten Richtlinien für den Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum können auf der Homepage der WIBank, unter https://www.wibank.de/wibank/erwerb-von-belegungsrechten/erwerb-von-belegungsrechten/431384 heruntergeladen werden. Hier ist auch der Vordruck für die notwendige Anmeldung zu finden. Die Anmeldungen für das Förderprogramm sind bei der Wohnbauförderstelle des Kreises Bergstraße einzureichen.
Land Hessen fördert sozialen Mietwohnungsbau
Förderungen für Bensheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg möglich / Anträge auf Belegungsrechte über Wohnbauförderstelle des Kreises
Kreis Bergstraße (kb). Angesichts der zunehmenden Verknappung bezahlbaren Wohnraums in einigen Teilen Hessens hat die Landesregierung beschlossen, erneut den Erwerb von Belegungsrechten an geeigneten Bestandswohnungen zu fördern. Über ein entsprechendes Förderprogramm soll insbesondere die Wohnraumversorgung von Haushalten mit einem geringen Einkommen verbessert werden. Um kurzfristig Berechtigte mit preiswertem Wohnraum zu versorgen, stehen im Rahmen des aktuellen Programmes Fördermittel in Höhe von vier Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Programmläufe mit entsprechenden Fördervolumina sind geplant.
Antragsberechtigt ist der Eigentümer beziehungsweise der Erbbauberechtigte von Mietwohnungen. Die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt zehn Jahre. Entsprechende Zuwendungen werden ausschließlich für den Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen zugunsten der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus bereitgestellt. Ein Antrag soll mindestens vier Wohnungen betreffen. Für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, kann ein einmaliger Zuschuss von 1,50 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten beantragt werden. Für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen kann ein einmaliger Zuschuss von 0,80 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten gewährt werden.
Das Fördergebiet ist allerdings räumlich begrenzt. Im Kreis Bergstraße beschränken sich die Fördermöglichkeiten auf Bensheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg.
Die kompletten Richtlinien für den Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum können auf der Homepage der WIBank, unter https://www.wibank.de/wibank/erwerb-von-belegungsrechten/erwerb-von-belegungsrechten/431384 heruntergeladen werden. Hier ist auch der Vordruck für die notwendige Anmeldung zu finden. Die Anmeldungen für das Förderprogramm sind bei der Wohnbauförderstelle des Kreises Bergstraße einzureichen.