Kreis Bad Kreuznach – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Bad Kreuznach: Verkehrsunfallflucht durch Radfahrer
(ots) – Am Montag, 10.12.2018, gegen 21.00 Uhr befuhr eine PKW-Fahrerin die Ringstraße aus Richtung Rheingrafenstraße kommend in Richtung Mannheimer Straße. In Höhe eines Sanitätshauses bog die PKW-Fahrerin nach links ab, überquerte den Radweg und kollidierte auf dem Gehweg mit einem Radfahrer. Am PKW entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1.500,-EUR.
Der dunkel gekleidete Radfahrer entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle in Richtung Rheingrafenstraße.
Kirn: Schwertransporte auf der B41 werden durch die Polizei verstärkt kontrolliert
(ots) – Viele Schwertransporte dürfen die Nahe-Brücke bei Hochstetten-Dhaun nur noch alleine, also unter Ausschluss des restlichen Verkehrs, befahren.
Grund dafür ist eine Festlegung durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Diese haben die Tragkraft der Brücken entlang der B41 nachgerechnet und dabei festgestellt, dass diese Einschränkung zum Schutz der Nahebrücke und anderer Bauwerke notwendig ist.
Viele Transporteure scheinen diese Vorgabe jedoch zu ignorieren, so dass die Brücke weiterhin hohen Belastungen durch die Schwertransporte ausgesetzt ist.
Um die Infrastruktur in diesem Bereich zu schützen, wird die Polizei jetzt verstärkt Schwertransporte auf der B41 kontrollieren. Fahrern und Spediteuren, welche sich nicht an die Vorgaben des Landesbetriebs halten, drohen hohe Bußgelder und der Entzug der Lizenz für den gewerblichen Gütertransport.
Bad Kreuznach: Auseinandersetzung bei versuchtem Diebstahl aus Pkw – Ingewahrsamnahme
(ots) – Am Montag, den 10.12.2018 staunt eine Frau aus der Bad Kreuznacher Innenstadt bei einem Blick aus dem Fenster nicht schlecht, als sie zwei sich “prügelnde” Männer in einem Hinterhof erkennt.
Vor Ort stellt sich heraus, dass sich ein 42-Jähriger an dem Pkw des 35-jährigen Fahrzeughalters zu schaffen gemacht hat. Als dieser eine fremde Person in seinem nicht abgeschlossenen Pkw bemerkt, stellt er kurzerhand die Person zur Rede, in dessen Folge eine handfeste Auseinandersetzung entsteht. Der 42-Jährige, der versucht hat, das Autoradio zu stehlen, biss dabei dem 35-Jährigen in das Bein, weshalb dieser in ein Bad Kreuznacher Krankenhaus eingeliefert werden muss.
Der 42-Jährige erleidet lediglich kleinere Schürfwunden und wird dem Polizeigewahrsam zugeführt. Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen versuchten Diebstahls und Körperverletzung eingeleitet.
Raumbach: Dieseldiebstahl
(ots) – Aus drei Baufahrzeugen sind am Wochenende etwa 800 Liter Diesel gestohlen worden. Die Bagger standen in der Baustelle auf der L 376 zwischen Raumbach und Abtweiler. Die Polizei bittet um Hinweise zu Personen oder Fahrzeugen, die am Tatort oder in der näheren Umgebung aufgefallen waren. Die Polizeiinspektion Lauterecken ist unter der Telefon-Nummer 06382 9110 erreichbar.
Meisenheim: Alkoholkontrolle der Polizei
(ots) – “Alkohol am Steuer” hat eine Polizeistreife schwerpunktmäßig am Montagabend in der Raumbacher Straße kontrolliert. Ganz bewusst wird in der Adventszeit, der Zeit von betrieblichen Weihnachts- und Jahresabschlussfeiern, die Fahrtauglichkeit der Fahrzeugführer mit den Verkehrsteilnehmern thematisiert.
“Unsere hauptsächlich präventiv orientierten Kontrollen sollen sich herumsprechen”, so Polizeikommissar Johannes Piffer, von der Lauterecker Polizeiinspektion. Er ergänzt: “Zu den Feiern, mit dem Konsum von alkoholischen Getränken, gehört auch die Vorplanung der Heimreise.” Der gute Tipp des Polizeibeamten soll die besinnliche Weihnachtsstimmung erhalten und dazu beitragen, dass niemand seine Fahrerlaubnis verliert.
Am Montagabend führten mehrere Autofahrer freiwillig Atemalkoholtests durch. Bei zwei Personen zweigte das Gerät mit 0,19 und 0,17 Promille einen geringen Alkoholgehalt an. Sie bekamen erklärt, dass bereits bei einem Blutalkoholwert ab 0,3 Promille mit zusätzlichen “Ausfallerscheinungen” eine Straftat vorliegt. Ohne Auffälligkeiten wird ein Promillewert ab 0,5 zur Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille liegt mit der “absoluten Fahruntauglichkeit” eine Straftat vor.