SCHIFFERSTADT – Dass das aus dem Jahr 1991 und bereits mehrfach modifizierte Kindertagesstättengesetz von Rheinland-Pfalz geändert werden muss, steht außer Zweifel. Nur darf das nicht zu Lasten einer der Personengruppen sein, die hier involviert sind, findet Schifferstadts Bürgermeisterin Ilona Volk. Weder Eltern, Kinder noch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürften künftig schlechter gestellt werden, so Volk.
Allerdings entsteht doch schnell der Eindruck, dass genau die pädagogischen Fachkräfte und somit auch die Kinder die Verlierer sein werden, wenn das Kita-Zukunftsgesetz, wie es jetzt in der Diskussion steht, verabschiedet wird. „Eine gute personelle Ausstattung der Kitas muss oberste Priorität haben, weil dadurch nicht nur eine durchgängig gute Erziehungsarbeit geleistet und auch die Aufsichtspflicht gewährleistet werden kann, sondern auch die Belastung der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Ausfällen auf ein erträgliches Maß reduziert wird“, sagt Volk.
Nach der Neuregelung liegt die Personalquote unter der bisherigen, durchschnittlichen Personalausstattung und es gibt keine zusätzlichen Personaläquivalente. Vor diesem Hintergrund müsse auch die Gesundheit des Personals beachtet werden, so Volk. Der Krankenstand in den Kitas ist höher als in anderen Einrichtungen. Dies hängt auch damit zusammen, dass der „Betreuungsdruck“ bei den Eltern aufgrund der Arbeitssituation hoch ist und auch Kinder in die Kita gebracht werden, die nicht ganz gesund sind. Die Ansteckungsgefahr ist dann entsprechend hoch.
Bürgermeisterin Volk ist der Auffassung, dass die geplante Neuregelung zur Personalzuweisung den Jugendämtern auch einen gewissen Spielraum nimmt, um auf die Belange der einzelnen Kindertagesstätten individuell eingehen zu können. Beispielsweise wird die Sprachförderung nicht mehr besonders berücksichtigt. Ob das Sozialraum- und Entwicklungsbudget, das für die Träger vorgesehen ist, dies kompensieren kann und auch zweckentsprechend genutzt wird, ist nicht gesichert. Im Hinblick auf diese geplanten Änderungen mit dem Kindertagesstätten-Zukunftsgesetz, so Volk weiter, haben bereits die kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der Landkreise, Städte und Gemeinden in einem über 20-seitigem Skript zum Gesetzesentwurf ausführlich Stellung genommen und unter vielem anderen auch die Regelungen zum Personal kritisiert und Verbesserungen vorgeschlagen.
Auch Bürgermeisterin Volk hat ihre Bedenken schriftlich gegenüber der Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz Stefanie Hubig geäußert und davor gewarnt, dass das neue Gesetz nicht zu einem Rückschritt führen darf. „Die Attraktivität des Erzieherberufs und die Betreuung der Kinder leidet, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Das können und wollen wir uns im Interesse der Kinder – auch wegen der Personalsituation – nicht leisten“, sagt Volk.
Es gibt viele Widerstände gegen das neue Gesetz auch von Seiten der Gewerkschaften. Letztendlich hofft Bürgermeisterin Volk, dass sich die alte Weisheit bestätigt, dass ein Gesetz nie so verabschiedet wird, wie es ins Parlament eingebracht wird. Deshalb sei es wichtig, wie schon geschehen, Kritik klar und unmissverständlich zu äußern, damit es „unter dem Strich“ keine Verlierer gibt.