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Ausbruch der Blauzungenkrankheit – Kreis Bergstraße im Sperrgebiet
Kreis Bergstraße (kb). Die Blauzungenkrankheit grassiert seit Monaten in Frankreich, Italien, Österreich, in der Schweiz, in einigen Balkanstaaten und hat nun ebenfalls Deutschland erreicht. Im Rahmen eines Monitorings wurde am 12.12.2018 in einem rinderhaltenden Betrieb im Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg, der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (Serotyp BTV8) amtlich festgestellt.
Baden-Württemberg hat ein Sperrgebiet mit einem Radius von 150 km um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. Neben dem gesamten Kreis Bergstraße liegen auch der Odenwaldkreis, der Kreis Groß-Gerau, der Kreis Darmstadt-Dieburg und die kreisfreie Stadt Darmstadt im Sperrgebiet.
Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern aus dem Sperrgebiet beispielsweise in ein nicht betroffenes Bundesland oder in einen Mitgliedstaat oder Drittland ist nur noch unter strengen Auflagen (wirksamer Impfschutz, Blutuntersuchung, Vektorbehandlung etc.) möglich.
Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb des Sperrgebietes ist ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung mit Genehmigung des jeweils zuständigen Veterinäramtes möglich. Dies ist aber nur zulässig, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen, oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist.
Weiterhin müssen Tierhalter, die im Sperrgebiet Rinder, Schafe, Ziegen oder und Wildwiederkäuer halten, ihre Tierhaltung unverzüglich beim Veterinäramt schriftlich anzeigen. Ein Formblatt zur Anzeige der Tierhaltung befindet sich auf der Homepage des Kreises Bergstraße.
Das Sperrgebiet muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden. Erst danach kann die Bundesrepublik Deutschland sich wieder als frei von der Blauzungenkrankheit erklären.
Den Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen wird daher eine vorbeugende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit mit den Serotypen 4 und 8 dringend empfohlen. Die Impfung ist freiwillig, die Kosten trägt der Tierhalter.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Virusinfektion bei Wiederkäuern, die von Insekten übertragen wird. Für Schafe kann die durch Stechmücken übertragene Erkrankung tödlich sein. Im Falle von schweren Verläufen treten Fieber, Atemprobleme, vermehrter Speichelfluss sowie die typisch geschwollenen und blaugefärbten Zungen auf. Bei Ziegen treten grundsätzlich die gleichen Symptome wie bei Schafen auf, sie sind meist aber deutlich schwächer ausgeprägt. Bei Rindern verläuft die Erkrankung meist milder, mit Veränderungen im Nasen-Maulbereich, am Euter und an den Zitzen. Bindehautentzündungen, Schwellungen im Unterschenkelbereich oberhalb der Klauen in Verbindung mit Lahmheit oder Festliegen sowie ein Rückgang der Milchleistung bei Kühen beziehungsweise Deckunlust bei Bullen können ebenfalls auftreten.
Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich! Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle müssen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Bei weiteren Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim, Tel. 06252 / 15 59 77, veterinaerwesen@kreis-bergstrasse.de zu den üblichen Sprechzeiten gerne zur Verfügung.